Steuererhöhung durch die Hintertür dauerhaft stoppen: Die Landesregierung muss sich für einen Automatismus zum Ausgleich der kalten Progression einsetzen
I. Ausgangslage
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat die Reform der Einkommensteuer zu einem der zentralen steuerpolitischen Vorhaben der schwarz-roten Bundesregierung erklärt. Anfang Juli 2026 verständigten sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD auf die Grundzüge einer Reform, die insbesondere kleine und mittlere Einkommen sowie Familien angeblich entlasten soll. Basierend darauf beschloss das Bundeskabinett am 2. September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027.
Die Bundesregierung stellt für das Jahr 2028 gegenüber dem Jahr 2026 eine steuerliche Entlastung von insgesamt rund zehn Milliarden Euro in Aussicht und bewirbt diese offensiv. Allerdings: Diese Entlastungswirkung bezieht sich auf einen Zeitraum von zwei Jahren. Für das Jahr 2027 wird mit einer Entlastung von rund drei Milliarden Euro gerechnet, im Jahr 2028 kommen weitere rund sieben Milliarden Euro hinzu. Gleichzeitig sieht der Regierungsentwurf eine Reihe von Maßnahmen zur Gegenfinanzierung vor. Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Belastungen reduziert sich die tatsächliche Nettoentlastung auf lediglich rund fünf Milliarden Euro.
Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehört unter anderem die verfassungsrechtlich notwendige Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags auf 12.900 Euro bis zum Jahr 2028. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll bereits ab 2027 von derzeit 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen. Außerdem soll der Spitzensteuersatz von 42 Prozent künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.601 Euro greifen.
Diesen Entlastungen stehen jedoch erhebliche zusätzliche Belastungen an vielen anderen Stellen gegenüber. So plant der Bundesfinanzminister neben der Einführung neuer Belastungen eine Verschärfung der Besteuerung hoher Einkommen. Der bestehende sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent soll bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen – statt wie bisher ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von rund 278.000 Euro. Zusätzlich soll ein neuer Steuersatz von 47 Prozent für Einkommen ab 280.000 Euro eingeführt werden. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf weitere Einschränkungen steuerlicher Vergünstigungen vor. Die angekündigte Einkommensteuerreform droht damit zu einem Verschiebebahnhof innerhalb des Steuersystems zu werden: Auf der einen Seite werden Entlastungen öffentlichkeitswirksam angekündigt, auf der anderen Seite werden diese durch neue Belastungen teilweise wieder aufgezehrt.
Besonders schwer wiegt aber, dass der vorliegende Gesetzentwurf keinen vollständigen Ausgleich der kalten Progression vorsieht. Damit bricht die Bundesregierung mit einer seit Jahren etablierten steuerpolitischen Praxis.
Als kalte Progression werden Steuermehreinnahmen bezeichnet, die entstehen, wenn der Einkommensteuertarif nicht an die jährliche Inflationsentwicklung angepasst wird. Es handelt sich dabei um eine inflationsbedingte, verdeckte Steuererhöhung zu Lasten der Einkommensteuerpflichtigen. Erhält beispielsweise eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung lediglich in Höhe der Inflationsrate, bleibt die reale Kaufkraft grundsätzlich unverändert. Aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifs kann das nominal höhere Einkommen jedoch zu einem höheren Durchschnittssteuersatz führen. Ein Teil des Inflationsausgleichs wird dadurch vom Staat abgeschöpft. Real steht den Betroffenen trotz des höheren Bruttoeinkommens weniger oder jedenfalls nicht mehr an Kaufkraft zur Verfügung.
Reagiert der Gesetzgeber nicht mit einer entsprechenden Verschiebung der Tarifeckwerte, steigt die Steuerbelastung automatisch an. Das Bundesfinanzministerium selbst bezeichnet diesen Effekt als eine „Steuererhöhung durch Untätigkeit“. Seit 2016 ist es auf Bundesebene gängige Praxis, den Einkommensteuertarif regelmäßig an die jeweilige Preisentwicklung anzupassen. Hierfür werden insbesondere der Grundfreibetrag und die übrigen Tarifeckwerte entsprechend der maßgeblichen Inflationsrate nach rechts verschoben.
Der Ausgleich erfolgt bislang jedoch rechtlich leider nicht automatisch. Er setzt jeweils ein gesetzgeberisches Tätigwerden und damit politische Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat voraus. Während die kalte Progression ohne jede parlamentarische Entscheidung zu zusätzlichen Einnahmen des Staates führt, muss die Verhinderung dieser heimlichen Steuererhöhung immer wieder aufs Neue politisch beschlossen werden.
II. Handlungsbedarf
Der Staat hat im vergangenen Jahr rund 990 Milliarden Euro an Steuern von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen vereinnahmt und damit erneut ein Rekordniveau erreicht. Gleichzeitig nimmt die Neuverschuldung von Bund, Ländern und Kommunen historische Ausmaße an. Sonderschulden werden zweckentfremdet und Investitionsversprechen im Regelfall gebrochen. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erleben den Staat zunehmend als übergriffig und maßlos.
Dass sich die groß angekündigte Einkommensteuerreform des Bundesfinanzministers nun als derartige Mogelpackung entpuppt, ist ein weiterer Offenbarungseid. Die seit dem Jahr 2016 Jahren praktizierte gängige Praxis des Inflationsausgleichs im Einkommensteuertarif soll nach Willen der schwarz-roten Bundesregierung nun offensichtlich nicht fortgeführt werden.
„Der Ausgleich der kalten Progression ist ein Gebot der Fairness. Der Staat darf sich an den Auswirkungen der hohen Inflation nicht bereichern. Die hohe Inflation bedeutet ohnehin schon eine starke Belastung für Geringverdiener wie für die arbeitende Mitte. Zudem stellt die kalte Progression eine Steuererhöhung ohne Parlamentsbeschluss dar”, schreibt das Bundesfinanzministerium zutreffenderweise auf seiner eigenen Website. Umso unverständlicher ist es, dass das Bundesfinanzministerium unter Bundesminister Lars Klingbeil nun scheinbar von dieser eigenen finanzpolitischen Erkenntnis abrückt.
Bei der kalten Progression handelt es sich um eine verdeckte Steuererhöhung, die rund 49 Millionen Steuerpflichtige in Deutschland betrifft. Findet kein Ausgleich statt, haben Arbeitnehmer und Selbstständige ebenso wie Rentner, Studenten und Familien faktisch Jahr für Jahr weniger Geld in der Tasche. Es ist deshalb ein Gebot der Fairness, dass der Progressionsausgleich in den Gesetzentwurf der Bundesregierung Einzug erhält.
Es muss außerdem auf Bundesebene dauerhaft ein verbindlicher gesetzlicher Mechanismus geschaffen werden, durch den die maßgeblichen Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs jährlich automatisch anhand der Inflationsrate angepasst werden. Ein solcher „Tarif auf Rädern“ würde dafür sorgen, dass die Tarifgrenzen der Preisentwicklung folgen, ohne dass hierfür jedes Jahr erneut politische Mehrheiten organisiert werden müssen. Damit würde zugleich ein bestehendes Ungleichgewicht beseitigt: Heute kann der Staat durch bloßes Nichtstun zusätzliche Steuereinnahmen generieren. Der Verzicht auf diese zusätzlichen Einnahmen erfordert dagegen ein aktives Gesetzgebungsverfahren.
Nordrhein-Westfalen muss seine Stimme als größtes Bundesland im Bundesrat nutzen, um die geplante Einkommensteuerreform in diesem Sinne zu korrigieren.
III. Beschlussfassung
Der Landtag beauftragt die Landesregierung,
- sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die geplante Reform der Einkommensteuer zu einer tatsächlichen Nettoentlastung der Bürgerinnen und Bürger führt und nicht durch zusätzliche Steuererhöhungen weitgehend gegenfinanziert wird;
- sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass im Rahmen der geplanten Einkommensteuerreform die kalte Progression vollständig ausgeglichen und die Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs entsprechend der maßgeblichen Preisentwicklung angepasst werden;
- sich auf Bundesebene für die Einführung eines verbindlichen gesetzlichen Automatismus zum zukünftigen jährlichen Ausgleich der kalten Progression einzusetzen, sodass dafür nicht in jedem Jahr erneut eine parlamentarische Mehrheit erforderlich ist.