Unterrichtsausfall lückenlos dokumentieren – Unterrichtsausfallstatistik ab sofort wieder erheben

I. Ausgangslage

Meldungen über Unterrichtsausfall aufgrund von akutem Personalmangel finden sich in vielen Regionen Nordrhein-Westfalens immer häufiger in den Nachrichten. Es wird u.a. von tageweisem Unterrichtsausfall an Grundschulen berichtet. Einzelne Förderschulen haben beispielsweise den Ganztagsunterricht an einzelnen Tagen gekürzt oder gar vorübergehend auf eine Vier-Tage-Woche umgestellt. Die Problematik hat die FDP-Fraktion bereits in der Kleinen Anfrage 776 dargestellt. In der Aachener Zeitung vom 14. November 2022 wird in einem Artikel mit dem Titel „Kleebach-Schule führt vorübergehend die Vier-Tage-Woche ein“ zum wiederholtem Male auf den massiven Lehrkräftemangel an Förderschulen hingewiesen.

Derzeit sind laut Auskunft des NRW-Schulministeriums rund 8.000 Stellen an nordrhein-west-fälischen Schulen unbesetzt. Besonders gravierend ist der Personalmangel an den Grundschulen. Was genau das für den Ausfall von Unterricht bedeutet, kann das Schulministerium in der Antwort auf die o.g. Kleine Anfrage nicht ausführen: „Eine Berechnung der Höhe des theoretisch entstehenden Unterrichtsausfalls an den rd. 4.900 öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen kann nicht seriös vorgenommen werden, da sich die Unterrichtssituation an jeder einzelnen Schule unterschiedlich darstellt.“ Genau diese Situation zur Unterrichtsversorgung muss jetzt dringend wieder transparent gemacht werden.

Die Unterrichtsstatistik UntStat wird jedoch in diesem Schuljahr erneut nicht geführt. Die UntStat-Erhebung wurde in der Corona-Pandemie ab dem Frühjahr 2020 aufgrund der erheblichen Belastung der Schulen durch die Corona-Pandemie ausgesetzt. Die COSMO-Abfrage lieferte weiterhin Basis-Informationen, auch zu pandemiespezifischen Daten. Diese enorme Ausnahmesituation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie besteht nun aber bereits seit Längerem nicht mehr, sodass es keinen sachlichen Grund gibt, den Unterrichtsausfall statistisch weiterhin nicht zu erfassen.

Ein begründetes Aussetzen der Erfassung und Berichterstattung darf nun nicht zu einem Dauerzustand des systematischen Wegsehens führen. Im Sinne der Schülerinnen und Schüler und zur Herstellung von Bildungsgerechtigkeit bietet eine Unterrichtsstatistik die erforderliche Transparenz zur Steuerung von Ressourcen und der Ausrichtung der Bildungspolitik.

Es gilt daher, die Möglichkeiten digitaler Schulverwaltung effizient zu nutzen, um einerseits Schulen zu entlasten und andererseits das Berichtswesen als unabdingbare Grundlage der Ressourcen- und Maßnahmensteuerung nicht weiter zu vernachlässigen.

II. Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest:

  • Die Unterrichtsstatistik UntStat wurde ab dem Frühjahr 2020 aufgrund der erheblichen Belastungen der Schulen durch die Corona-Pandemie ausgesetzt.
  • Der sachliche Grund für das Aussetzen der Unterrichtsstatistik UntStat besteht zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr.
  • Die Erhebung der Unterrichtsstatistik wurde dennoch nicht wieder aufgenommen.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • die Unterrichtsstatistik UntStat ab sofort wieder zu erheben und zu veröffentlichen.
  • erteilten und ausgefallenen Unterricht lückenlos zu dokumentieren.
  • das Berichtswesen effizienter und so schlank zu gestalten, dass dringend notwendige Daten erhoben werden, aber Schulen dabei nicht unnötig belastet werden.