Veteranentag: Nordrhein-Westfalen würdigt das Engagement der Bundeswehr und setzt sich für die seelische Gesundheit von Veteranen ein
I. Ausgangslage
Seit Gründung der Bundeswehr haben über zehn Millionen Frauen und Männer in unseren Streitkräften gedient. Als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Uniform setzen sich unsere Soldatinnen und Soldaten alltäglich in ihrem herausfordernden Dienst für Freiheit, Frieden und die Wahrung der Menschenrechte ein. Gleichzeitig wird die Aufgabe der Bundeswehr wegen neuer außenpolitischer Herausforderungen umso wichtiger. Leider bekommt dieses Engagement bisher noch nicht die angemessene öffentliche Würdigung, die es verdient.
Die Bundeswehr ist mit unserem Bundesland eng verbunden. An 25 Standorten leisten rund 20.000 aktive Soldatinnen und Soldaten gemeinsam mit 12.000 zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern täglich ihren Dienst. Zudem sind zahlreiche Männer und Frauen Teil der Reserve, bei dem wichtigen Reservistenverband engagieren sich allein 15.000 Mitglieder in unserem Bundesland. Zusammen sind sie nicht nur ein unverzichtbarer Teil unserer Sicherheit nach außen, sondern auch ein verlässlicher Pfeiler für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gerade in Ausnahmesituationen haben sie außergewöhnliche Stärke und Solidarität bewiesen – sei es beim verheerenden Hochwasser im Jahr 2021 oder während der Corona-Pandemie, als zahlreiche Soldatinnen und Soldaten unermüdlich die Arbeit in Gesundheitsämtern unterstützt haben.
Eine besondere Stellung haben die Veteraninnen und Veteranen inne. In Deutschland gelten diejenigen Frauen und Männer in Uniform, die gedient haben, diejenigen, die derzeit aktiv dienen und diejenigen, die in der Reserve bereitstehen als Veteraninnen und Veteranen der Bundeswehr. Sie verdienen Respekt, Anerkennung und Würdigung für ihren Dienst und ihre Bereitschaft, das höchste Gut – ihr Leben – für die Sicherheit, Freiheit und die Werte unseres Landes einzusetzen. Dies gilt im besonderen Maße für die Einsatzveteraninnen und -veteranen.
Wir begrüßen deshalb, dass der Bundestag die Einführung eines jährlichen nationalen Veteranentages am 15. Juni beschlossen hat. Die damit verbundenen Ziele, den Dienst, den Einsatz und die Leistungen der Soldatinnen und Soldaten die im Einsatz stehen und standen angemessen zu würdigen, sind ausdrücklich zu unterstützen. Durch den nationalen Veteranentag wird den Veteraninnen und Veteranen Dank und Anerkennung gezeugt. Der Bundestag hat mit seinem Beschluss die Länder und Kommunen aufgefordert, sich in geeigneter Weise an der Durchführung des Veteranentages zu beteiligen. Nordrhein-Westfalen soll dieses Ansinnen ausdrücklich unterstützen und den nationalen Veteranentag auch in unserem Bundesland angemessen und gebührend begehen.
Veteraninnen und Veteranen tragen die Last ihres Dienstes oft weit über die aktive Zeit hinaus – insbesondere dann, wenn sie aus ihren Einsätzen mit sichtbaren oder unsichtbaren Wunden zurückkehren. Körperliche Verletzungen sind häufig sofort erkennbar, doch seelische Verletzungen bleiben allzu oft verborgen. Dabei hat die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eine besondere Relevanz. Solche und ähnliche Verletzungen werden von unserer Gesellschaft noch immer nicht mit der nötigen Aufmerksamkeit, Offenheit und Fürsorge behandelt.
Dabei verdienen gerade jene, die für unser Land unter extremen Bedingungen ihren Dienst geleistet haben, besonderen Schutz und Unterstützung. Nordrhein-Westfalen steht in der Verantwortung, innerhalb seiner gesundheitspolitischen Zuständigkeiten die mentale Gesundheit von Veteraninnen und Veteranen entschlossen zu stärken – durch gezielte Angebote, bessere Versorgung und ein gesellschaftliches Klima der Anerkennung.
II. Beschlussfassung
Der Landtag beauftragt die Landesregierung
- Soldatinnen und Soldaten, Reservistinnen und Reservisten und Veteraninnen und Veteranen der Bundeswehr im Rahmen des nationalen Veteranentags am 15. Juni jedes Jahres ab 2026 angemessen zu würdigen. Eine öffentliche Veranstaltung soll in Abstimmung mit dem Landtag, dem Landeskommando NRW der Bundeswehr sowie den Bundeswehrverbänden stattfinden.
- den nationalen Veteranentag in § 1 der Beflaggungsverordnung vom 29. November 1984 (GV. NRW. S. 742), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.3.2005 (GV. NRW. S. 215), als regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstag aufzunehmen.
- die Landkreise und die kreisfreien Städte zu unterstützen, zentrale Ansprechpartner für Veteraninnen und Veteranen nach dem dänischen Vorbild zu benennen. Diese Veteranenkoordination bietet niedrigschwellige Beratung an und vermittelt Unterstützungsangebote. Da eine Auslastung vorab nicht planbar ist, kann die Aufgabe als Ehrenamt oder in Nebenfunktion umgesetzt werden.
- sich im Rahmen der gesundheitspolitischen Zuständigkeit des Landes für die Entstigmatisierung psychischer Einsatzfolgen wie der Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) einzusetzen. Dies umfasst auch Informationskampagnen und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur gesellschaftlichen Sensibilisierung.
- gemeinsam mit der Ärztekammer Nordrhein, der Ärztekammer Westfalen-Lippe sowie der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen darauf hinzuwirken, dass geeignete Fortbildungsangebote für die niedergelassene Ärzteschaft sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur Erkennung und Behandlung von PTBS nach Einsatzlagen angeboten und ausgebaut werden.
- sich auf Bundesebene für eine Reform der Bedarfsplanung einzusetzen, um die Anzahl der Zulassungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten insbesondere in unterversorgten Regionen zu erhöhen, Wartezeiten zu reduzieren und so die psychotherapeutische Versorgung allgemein und damit auch diejenige von Veteraninnen und Veteranen zu verbessern.
- sich beim Bundesministerium der Verteidigung dafür einzusetzen, dass das erfolgreiche Konzept der Lotsen für Einsatzgeschädigte weiter gestärkt und ausgebaut wird. Besonders die Verzahnung mit zivilen Beratungs- und Behandlungsangeboten in Nordrhein-Westfalen und die aufsuchende Hilfe sollen dabei im Fokus stehen.
- sich für die Einführung einer flächendeckenden und rund um die Uhr professionell besetzten Notrufnummer zur psychosozialen Krisenintervention mit zusätzlichem Online-Chat-Angebot einzusetzen.
- gemeinsam mit der Bundeswehr und den kommunalen Partnern den Zugang zu bestehenden telemedizinischen Angeboten, etwa des Bundeswehrkrankenhauses, bekannter zu machen.
- ein Landesnetzwerk für einsatzbedingte psychische Gesundheit zu initiieren, das die relevanten Akteure wie zivilgesellschaftliche Träger, die Bundeswehr, Ärzte- und Psychotherapeutenkammern, kommunale Ansprechpartner und Selbsthilfegruppen systematisch vernetzt, um Austausch, Koordination und gemeinsame Initiativen zu fördern.