Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses IV

Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses IV - zu Drucksache 18/9149 -

Es wird folgendes Mitglied des Landtags in den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss
gewählt:

Ordentliches Mitglied FDP: Dr. Werner Pfeil MdL
Stellvertretendes Mitglied FDP:  Marc Lürbke MdL

Grundlage

Gemäß § 4 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 18. Dezember 1984 (GV.NW.1985, S. 26),zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. November 2004 (GV. NRW S. 684) setzt sich der Untersuchungsausschuss aus ordentlichen Mitgliedern und der gleichen Zahl von stellvertretenden Mitgliedern zusammen, die vom Landtag gewählt werden. Die Zahl der Mitglieder des Untersuchungsausschusses bestimmt der Landtag. Dem Untersuchungsausschuss können nur Mitglieder des Landtags angehören.

In dem Untersuchungsausschuss muss jede Fraktion vertreten sein. Die Sitze werden auf die Fraktionen unter Berücksichtigung ihrer Stärkenverhältnisse verteilt; dabei muss gewährleistet sein, dass die Mehrheitsverhältnisse im Untersuchungsausschuss den Mehrheitsverhältnissen im Landtag entsprechen.