Waldbrandsommer 2026 als Weckruf – Nordrhein-Westfalen braucht zusätzliche Kapazitäten zur Brandbekämpfung aus der Luft
- Ausgangslage
Der Waldbrandsommer 2026 hat die Anforderungen an den Brand- und Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen deutlich vor Augen geführt. Wald- und Vegetationsbrände großen Ausmaßes betreffen längst nicht nur südeuropäische Staaten, sondern auch Nordrhein-Westfalen erlebt zunehmend längere Trocken- und Hitzeperioden, welche die Gefahr schwerer Wald- und Vegetationsbrände deutlich erhöhen.
Im August 2026 entwickelte sich im Hürtgenwald im Kreis Düren mit rund 300 Hektar betroffener Waldfläche der größte Waldbrand in der Geschichte Nordrhein-Westfalens. Zeitweise waren mehr als 1.800 Einsatzkräfte im Einsatz. Die Bundeswehr unterstützte die Brandbekämpfung mit Hubschraubern und sogenannten „Bambi Buckets“. Nahezu zeitgleich verbrannten im unmittelbar angrenzenden Hohen Venn auf belgischer Seite mehr als 3.000 Hektar. Aufgrund des schwer zugänglichen Geländes und des brennenden Hochmoors kam der Brandbekämpfung aus der Luft dort besondere Bedeutung zu. Über den europäischen Katastrophenschutz unterstützten unter anderem Löschflugzeuge und Löschhubschrauber aus Schweden, den Niederlanden und Tschechien.
Die Brände haben zugleich deutlich gemacht, welche Folgen großflächige Brandlagen haben können. Sie gefährden nicht nur Menschen und Natur, sondern können auch Ortschaften, Verkehrswege, Energie- und Versorgungsinfrastruktur sowie Unternehmen bedrohen und erhebliche wirtschaftliche Folgeschäden verursachen. Ein leistungsfähiger Katastrophenschutz schützt deshalb auch kritische Infrastruktur, Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung. Frühzeitige und wirksame Gefahrenabwehr kann zugleich verhindern, dass aus beherrschbaren Brandlagen kostenintensive Großschadensereignisse werden.
Besonders relevant für die bisherige Diskussion über Löschflugzeuge ist der Einsatz zweier schwedischer Maschinen im Hohen Venn. Diese nahmen Löschwasser aus der Oleftalsperre bei Hellenthal auf. Damit hat der reale Einsatz gezeigt, dass geeignete Gewässer in Nordrhein-Westfalen durch bestimmte Löschflugzeugtypen genutzt werden können. Die bisherige pauschale Argumentation gegen deren Einsatz ist deshalb neu zu bewerten. Entscheidend ist nicht, ob jedes Gewässer für jeden Flugzeugtyp geeignet ist, sondern welche technischen Lösungen unter den geografischen und infrastrukturellen Bedingungen Nordrhein-Westfalens funktionieren.
Die FDP-Landtagsfraktion fordert bereits seit 2022, zusätzliche Fähigkeiten zur Waldbrandbekämpfung aus der Luft und die europäische Zusammenarbeit auszubauen. Die Landesregierung lehnte eine landeseigene Vorhaltung von Löschflugzeugen bislang insbesondere unter Verweis auf fehlende Wasseraufnahmemöglichkeiten und eine mangelnde planbare Einbindung in die örtliche Gefahrenabwehr ab. Die Erfahrungen des Sommers 2026 stellen diese pauschale Ablehnung infrage. Auch über Parteigrenzen hinweg wird inzwischen eine Ausweitung der europäischen Löschflugzeugkapazitäten gefordert.
Nordrhein-Westfalen braucht deshalb einen technologieoffenen Fähigkeitsmix. Leistungsfähige Einsatzkräfte und Spezialfahrzeuge am Boden müssen durch Hubschrauber, Löschflugzeuge und Drohnen ergänzt werden können. Drohnen können insbesondere zur schnellen Lageerkundung und zur Erstellung eines aktuellen Lagebildes beitragen. Moderne Technik darf dabei nicht isoliert betrachtet werden: Luftfahrzeuge, Drohnen und Einsatzkräfte müssen über digitale und interoperable Kommunikationssysteme in die Prozesse der zuständigen Leitstellen und in ein gemeinsames Lagebild eingebunden sein. Neue technische Möglichkeiten sind danach zu bewerten, welchen Beitrag sie zu schnellerer Lageerfassung, kürzeren Reaktionszeiten und wirksamer Gefahrenabwehr leisten können.
Die Erfahrungen des Waldbrandsommers haben zugleich gezeigt, dass moderne Technik nur dann hilft, wenn staatliche Strukturen funktionieren. Bei parallelen Einsatzlagen können vorhandene Luftkapazitäten bereits anderweitig gebunden sein. Zugleich müssen Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Polizei, Wald und Holz NRW und weitere beteiligte Stellen ohne Medienbrüche zusammenarbeiten können. Nordrhein-Westfalen braucht deshalb keine zusätzlichen bürokratischen Strukturen, sondern klare Zuständigkeiten, schnelle Entscheidungen, funktionierende Behördenkommunikation und regelmäßig gemeinsam erprobte Einsatzkonzepte.
Dazu gehört auch, die erforderlichen Kapazitäten verlässlich und jederzeit verfügbar zu machen. Nationale, europäische und grenzüberschreitende Hilfe bleiben dabei unverzichtbar. Nordrhein-Westfalen darf sich jedoch nicht allein darauf verlassen, dass im Ernstfall kurzfristig Kapazitäten anderer Staaten zur Verfügung stehen. Umgekehrt sollte das Land selbst einen Beitrag zur gegenseitigen europäischen Unterstützung, insbesondere bei der Brandbekämpfung aus der Luft, leisten können.
Dabei darf eine landeseigene Beschaffung nicht reflexhaft die einzige Antwort sein. Eigene Kapazitäten des Landes, Kooperationen mehrerer Länder, europäische Modelle, saisonales Leasing und private Betreiber sind ergebnisoffen anhand von Verfügbarkeit, Reaktionszeit, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit zu vergleichen und zu prüfen. Der Staat muss nicht jedes Einsatzmittel selbst besitzen. Er muss bei seiner Kernaufgabe Katastrophenschutz aber gewährleisten, dass die benötigten Fähigkeiten im Ernstfall schnell und zuverlässig verfügbar sind.
Dass auch Betreiberlösungen einen Beitrag leisten können, zeigen Erfahrungen aus dem Landkreis Harz. Dort gelten für eingesetzte Löschflugzeuge vertragliche Reaktionsvorgaben; nach Angaben des Betreibers erfolgen Wasserabwürfe regelmäßig bereits 30 bis 40 Minuten nach Alarmierung. Entscheidend ist deshalb nicht die Organisationsform, sondern ob verbindliche Leistungsanforderungen, kurze Reaktionszeiten und eine zuverlässige Verfügbarkeit gewährleistet werden können.
Erstmals zeichnet sich nun auch bei der Landesregierung eine Neubewertung ab. In ihrem Bericht zu den Wald- und Vegetationsbränden vom 13. bis 20. August 2026 erkennt sie die zunehmende Bedeutung der Brandbekämpfung aus der Luft an und prüft den künftigen Einsatz von Hubschraubern, Löschflugzeugen und Drohnen. Diese Prüfung muss zügig zu konkreten Konsequenzen und schnellem Handeln führen.
Ziel muss sein, dass Nordrhein-Westfalen spätestens zur Waldbrandsaison 2027 über einen modernen, technologieoffenen und wirtschaftlichen Fähigkeitsmix verfügt: starke Einsatzkräfte am Boden, verlässlich verfügbare Hubschrauber und Löschflugzeuge in der Luft, Drohnen zur Lageerkundung sowie digital vernetzte Kommunikations- und Führungsstrukturen. So kann ein Staat, der sich auf seine Kernaufgaben konzentriert, Menschen und Natur ebenso wie kritische Infrastruktur und wirtschaftliche Strukturen wirksam schützen und hohe Folgeschäden vermeiden.
- Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:
- Wald- und Vegetationsbrände stellen eine wachsende Herausforderung für den Brand- und Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen dar. Die Großbrände im Hürtgenwald und im unmittelbar angrenzenden Hohen Venn haben insbesondere die Bedeutung leistungsfähiger Kapazitäten zur Brandbekämpfung aus der Luft verdeutlicht.
- Ein moderner Katastrophenschutz braucht einen technologieoffenen Fähigkeitsmix aus leistungsfähigen Kräften und Spezialfahrzeugen am Boden sowie Hubschraubern, Löschflugzeugen und Drohnen in der Luft. Der Einsatz schwedischer Löschflugzeuge beim Brand im Hohen Venn und die Löschwasseraufnahme auf deutscher Seite haben gezeigt, dass geeignete Flugzeugtypen auch Gewässer in Nordrhein-Westfalen nutzen können.
- Katastrophenschutz ist eine staatliche Kernaufgabe. Neben ausreichenden technischen Kapazitäten sind klare Zuständigkeiten, kurze Reaktionszeiten, eine funktionierende organisationsübergreifende Kommunikation sowie eingeübte Führungs- und Kooperationsstrukturen wesentliche Voraussetzungen erfolgreicher Gefahrenabwehr.
- Entscheidend ist, dass die für den Katastrophenschutz erforderlichen Fähigkeiten schnell, verlässlich und wirtschaftlich verfügbar sind. Hierfür müssen landeseigene Kapazitäten ebenso wie länderübergreifende, europäische und private Kooperations- und Betreibermodelle ergebnisoffen betrachtet werden.
- Ein leistungsfähiger Katastrophenschutz schützt Menschen und Natur ebenso wie kritische Infrastruktur und wirtschaftliche Strukturen und trägt dazu bei, hohe Folgeschäden zu vermeiden. Europäische und länderübergreifende Unterstützung bleibt dabei unverzichtbar, kann kurzfristig verfügbare Fähigkeiten Nordrhein-Westfalens jedoch nicht ersetzen.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung,
- die Ergebnisse der angekündigten Prüfung der Landesregierung über den Einsatz von Löschflugzeugen dem Landtag noch im Jahr 2026 vorzulegen und ein Fähigkeits-, Betreiber-, Finanzierungs- und Stationierungskonzept für zusätzliche Luftbrandbekämpfungskapazitäten zu entwickeln;
- die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass spätestens zur Waldbrandsaison 2027 verlässliche und kurzfristig abrufbare Löschkapazitäten in der Luft für Einsätze in Nordrhein-Westfalen vorhanden sind;
- hierzu unterschiedliche Betreiber- und Vorhaltemodelle, insbesondere landeseigene Kapazitäten, gemeinsame Kapazitäten mit anderen Ländern, europäische Kooperationsmodelle sowie saisonale Leasing- und private Betreibermodelle hinsichtlich Verfügbarkeit, Reaktionszeiten, Leistungsfähigkeit sowie Investitions- und Betriebskosten zu untersuchen und dem Landtag eine Bewertung vorzulegen;
- geeignete Flugzeugtypen anhand der besonderen Anforderungen Nordrhein-Westfalens sowie ihrer Beschaffungs- und Betriebskosten und ihrer Einsatzradien, Wasseraufnahmemöglichkeiten, Reaktionszeiten und infrastrukturellen Anforderungen zu bewerten und hierbei auch Erfahrungen aus anderen Bundesländern und europäischen Staaten einzuholen;
- ein landesweites Kataster geeigneter Gewässer zur Löschwasseraufnahme sowie geeigneter Flugplätze für Stationierung, Befüllung und Betankung von Löschflugzeugen zu erstellen und dabei insbesondere die Erfahrungen mit der Nutzung der Oleftalsperre im August 2026 auszuwerten sowie rechtliche und tatsächliche Einschränkungen der Nutzung, insbesondere durch Schifffahrt, Naturschutz, Luftraum und sonstige Nutzungen, zu berücksichtigen und auf dieser Grundlage Einsatzradien und realistische Reaktionszeiten unterschiedlicher Flugzeugtypen für besonders waldbrandgefährdete Gebiete Nordrhein-Westfalens zu ermitteln;
- ein landesweites organisationsübergreifendes Kommunikations- und Einsatzkonzept für große Wald- und Vegetationsbrände weiterzuentwickeln, das insbesondere Feuerwehren, Hilfsorganisationen, Polizei, Wald und Holz NRW sowie weitere regelmäßig beteiligte Fachbehörden und Organisationen einbezieht, und dessen Funktionsfähigkeit regelmäßig in gemeinsamen Übungen zu erproben und
- die grenzüberschreitende Zusammenarbeit insbesondere mit Belgien und den Niederlanden bei Wald- und Vegetationsbränden weiterzuentwickeln und gemeinsame Einsatz- und Übungskonzepte für großflächige Brandlagen im Grenzraum zu prüfen.