Wann setzt die Landesregierung den Beschluss des Landtags zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge um?

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Über fünf Jahrzehnte war das Kommunalabgabengesetz (KAG) im Bereich der Straßenausbaubeiträge nahezu unverändert geblieben. In der breiten öffentlichen Diskussion wurde deutlich: Kritisiert wurden hohe Beiträge, durch die die Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien mitunter finanziell überfordert werden. Die Kommunen haben zugleich auch auf ihre Finanzhoheit und die Notwendigkeit der Beiträge für Investitionen in die Infrastruktur hingewiesen. Die NRW-Koalition aus CDU und FDP hat den Reformbedarf bei den Straßenausbaubeiträgen erkannt und das Beitragsrecht im Kommunalabgabengesetz (KAG) in der vergangenen Legislaturperiode im Interesse von Eigentümerinnen und Eigentümern und Kommunen modernisiert. So war es das Ziel der NRW-Koalition, die finanzielle Überforderung von Betroffenen zu verhindern und die Kommunen bei dem Erhalt einer zukunftsfähigen Infrastruktur zu unterstützen.

So wurden zunächst die Bürgerinnen und Bürger zu 50 Prozent bei den Beiträgen durch Landesmittel entlastet. Hierzu wurden im Sommer 2020 erstmals Mittel im Haushalt bereitgestellt (Haushaltstitel 08 200 883 60 011). Gleichzeitig wurden mit dem „Fünften Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetztes“ vom 19. Dezember 2019 (GV. NRW. 991) die Mitbestimmungsrechte ausgeweitet und Härtefallregelungen eingeführt.

Am 24. März 2022 hat der Landtag den Antrag „Wir schaffen Klarheit bei den Straßenausbaubeiträgen“ (Drs. 17/16774) mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger wurden in diesem zweiten Schritt zu 100 Prozent von den Beitragslasten befreit und die daraus resultierenden Mindereinnahmen für die Kommunen durch das Land kompensiert. Damit werden die berechtigten Interessen von Beitragszahlern und Kommunen berücksichtigt und zudem die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Käuferinnen und Käufer von Immobilien von einem erheblichen Kostenrisiko befreit.

In diesem Zusammenhang wurde die Landesregierung beauftragt, bis zum 30. Juni 2022 ein Konzept zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen unter Vermeidung von Konnexitätsfolgen für das Land Nordrhein-Westfalen dem Landtag vorzulegen. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Abschaffung der Beiträge verfassungskonform und nicht zu Lasten der Städte und Gemeinden durchgeführt wird.

Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage
289 mit Schreiben vom 14. September 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben seit 2020 von den beiden Entlastungsschritten profitiert? (Bitte die Anzahl der Förderungen sowie die Höhe der Mittel pro Jahr angeben.)

    Es wird auf die Berichterstattung gegenüber dem Landtag Nordrhein-Westfalen vom 13. Januar 2022 (Vorlage 17/6273) verwiesen, in der insbesondere auf die Antragstellung nach Quartalen, Bezirksregierungen, Antragshöhen und Bewilligungen bis einschließlich zum vierten Quartal 2021 eingegangen wird.

    Im ersten Halbjahr 2022 sind 197 Anträge mit einem beantragten Volumen in Höhe von rund 9,7 Millionen Euro eingegangen. Hiervon sind bisher 111 Anträge in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro bewilligt worden (Stand: 30. Juni 2022).
     
  2. Wann wird die Landesregierung den Beschluss des Landtags vom 24. März 2022 (Drs. 17/16774) umsetzen und das Konzept zur Abschaffung der Ausbaubeiträge vorlegen?
     
  3. Warum hat die Landesregierung die vom Landtag gesetzte Frist vom 30. Juni 2022 verstreichen lassen, bis zu der das Konzept zur Abschaffung der Ausbaubeiträge vorzulegen war?
     
  4. Wie häufig hat sich die Hausspitze des Kommunalministeriums seit der Beauftragung  durch den Landtag vom 24. März 2022 mit den Kommunalen Spitzenverbänden über die Ausgestaltung der Abschaffung der Ausbaubeiträge beraten? (Bitte die konkreten Gesprächstermine sowie die Gesprächsebene [Ministerin, Staatssekretär, Arbeitsebene] angeben.)
     
  5. Wann beabsichtigt die Landesregierung dem Landtag einen Gesetzentwurf in dieser Sache vorzulegen?

    Die Fragen 2 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

    Es haben keine Beratungen über die weitere Ausgestaltung der Straßenausbaubeiträge mit den Kommunalen Spitzenverbänden seit dem 24. März 2022 stattgefunden. Die zu überarbeitende Förderrichtlinie des Landes ist unter dem Datum 3. Mai 2022 im Ministerialblatt Nummer 21, herausgegeben am 11. Mai 2022, veröffentlicht worden. Des Weiteren wurde ein Rechts-wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse mit den Kommunalen Spitzenverbänden im Weiteren zu beraten sein werden.

    Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 99 (Drucksache 18/587) vom
    22.08.2022 verwiesen.