Zeit verloren, Zukunft verspielt – Landeswasserstrategie endlich vorlegen und handlungsfähig machen

I.        Ausgangslage

Die Wasserampel steht in Nordrhein-Westfalen nicht mehr nur auf Rot, denn sie nähert sich zunehmend einem Zustand, der einem wasserwirtschaftlichen Ausnahmezustand gleich-kommt.1 Angesichts anhaltender Hitzeperioden, steigender Verbräuche und erster kommunaler Einschränkungen bei der Wassernutzung wird deutlich, dass die bestehenden Systeme vielerorts an ihre Grenzen stoßen. Häufig sind es dabei weniger Verteilungskonflikte als viel-mehr unzureichende Leitungskapazitäten, fehlende Speicher- und Rückhaltestrukturen sowie begrenzte infrastrukturelle Flexibilität, die Engpässe verursachen. Diese Entwicklung verschärft die strukturellen Herausforderungen im Wassermanagement erheblich und macht den bestehenden Handlungsdruck unübersehbar.

Diese Entwicklung ist keine abstrakte Herausforderung, sondern betrifft unmittelbar den Alltag der Menschen in Nordrhein-Westfalen. Sie entscheidet darüber, ob auch in Hitzeperioden ausreichend Wasser zur Verfügung steht, ob Einschränkungen etwa bei der Nutzung von Wasser im Haushalt oder im Garten vermieden werden können und wie gut Städte und Gemeinden mit Trockenheit und Extremwetter umgehen können. Damit stellt sich schon heute konkret die Frage, ob die Wasserversorgung auch in längeren Trockenphasen stabil bleibt und Nutzungskonflikte gar nicht erst entstehen.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Landtag Nordrhein-Westfalen bereits im November 2025 mit der Ausgestaltung der Landeswasserstrategie („H₂O-NRW – Zukunftsstrategie Wasser“) befasst und dabei auf erhebliche Defizite hingewiesen. Insbesondere wurden die fehlende Konkretisierung, das Fehlen verbindlicher Zeitpläne sowie unzureichende Priorisierung und Umsetzungsstrukturen angemerkt. Vor diesem Hintergrund ist es besonders kritisch zu bewerten, dass die Landesregierung selbst angekündigt hat, die Landeswasserstrategie bis Ende des Jahres 2025 vorzulegen. Die allerdings weiterhin ausstehende Finalisierung steht damit in deutlichem Widerspruch zur eigenen Zeitplanung des zuständigen Ministers. Dies wirft Fragen hinsichtlich der Steuerungsfähigkeit des Strategieprozesses auf und untergräbt zugleich die notwendige Planungssicherheit für die wasserwirtschaftliche Praxis.

Seit Dezember 2025 ist viel Zeit vergangen. Zwar wurde ein Referentenentwurf vorgelegt und eine Verbändeanhörung durchgeführt, doch liegt weiterhin keine verbindliche, priorisierte und umsetzungsorientierte Gesamtstrategie vor. Damit bleibt unklar, wann und in welcher Form zentrale Maßnahmen für die Wasserwirtschaft, den Gewässerschutz und die Anpassung an den Klimawandel tatsächlich umgesetzt werden sollen.

Die Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung bestätigen die bereits von der FDP-Landtagsfraktion NRW im parlamentarischen Raum geäußerte Kritik. Aus Sicht der Wasserwirtschaft werden zentrale Hemmnisse wie langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren, Fachkräftemangel sowie Flächenverfügbarkeit zwar benannt, konkrete Lösungsansätze bleiben jedoch weitgehend offen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Zuständigkeiten, Priori-täten und die Steuerung der Umsetzung nicht ausreichend klar geregelt sind. Unter dem Strich verfestigt sich der Eindruck einer Strategie, die Herausforderungen zutreffend beschreibt, ohne daraus die notwendigen politischen Konsequenzen abzuleiten.

Nordrhein-Westfalen verfügt grundsätzlich über erhebliche Wasserressourcen. Entscheidend ist jedoch, wie diese künftig genutzt und verfügbar gemacht werden. Statt diese Herausforderung aktiv anzugehen, bleibt die Landesregierung bislang konkrete Antworten schuldig. Eine moderne Wasserpolitik muss deshalb gewährleisten, dass die Menschen auch unter veränderten klimatischen Bedingungen zuverlässig mit Wasser versorgt sind und zugleich besser vor den Folgen von Hochwasser und extremen Wetterereignissen geschützt werden.

Eine leistungsfähige Wasserwirtschaft ist eine zentrale Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung, Versorgungssicherheit und Klimaanpassung. Gerade vor dem Hintergrund der voraussichtlich zunehmenden Nutzungskonflikte, steigender Anforderungen an Infrastruktur und knapper werdender Ressourcen ist eine klare politische Haltung notwendig. Diese muss darauf ausgerichtet sein, Verfahren zu beschleunigen, Innovationen zu ermöglichen und vorhandene Ressourcen gezielt einzusetzen.

Nach mehr als zwei Jahren Strategieprozess und den wiederholt geäußerten Hinweisen aus Parlament und Praxis besteht ein erheblicher Erwartungsdruck, dass die Landesregierung nun Klarheit schafft. Nordrhein-Westfalen braucht eine Landeswasserstrategie, die den Anspruch erfüllt, Zukunft aktiv zu gestalten und nicht im Stadium unverbindlicher Zielbeschreibungen zu verbleiben.

II.        Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest,

  • dass die Landesregierung die Vorlage einer Landeswasserstrategie Nordrhein-Westfalen ursprünglich für das Jahr 2025 angekündigt hat, eine verbindliche Veröffentlichung jedoch weiterhin aussteht;
  • dass sich der Landtag bereits im Jahr 2025 mit erheblichen Defiziten des Strategieentwurfs befasst und insbesondere die fehlende Konkretisierung, Priorisierung und Verbindlichkeit problematisiert hat;
  • dass trotz eines inzwischen durchgeführten Beteiligungsprozesses und einer Verbändeanhörung weiterhin keine klar priorisierte und umsetzungsorientierte Gesamtstrategie vorliegt;
  • dass aus der wasserwirtschaftlichen Praxis insbesondere auf ungelöste strukturelle Probleme wie langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren, unklare Zuständigkeiten sowie fehlende konkrete Umsetzungsansätze hingewiesen wurde;
  • dass eine klare Landeswasserstrategie notwendig ist, damit die Wasserversorgung der Menschen auch bei Wetterextremen, wie Hitze und Trockenheit, zuverlässig gesichert bleibt und gleichzeitig Menschen, Städte und Gemeinden besser vor Starkregen und Hochwasser geschützt werden.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • unverzüglich einen verbindlichen Zeitplan für die Finalisierung und Veröffentlichung der Landeswasserstrategie vorzulegen;
  • dem Landtag transparent darzustellen, welche zentralen Hinweise aus der Verbändeanhörung, insbesondere im Hinblick auf Genehmigungsprozesse, Zuständigkeiten und Umsetzungsdefizite, in die Strategie übernommen wurden;
  • eine klare Priorisierung der Maßnahmen vorzunehmen und darzulegen, welche Vorhaben kurzfristig umgesetzt werden sollen;
  • aufzuzeigen, wie Planungs- und Genehmigungsverfahren im Wassersektor konkret beschleunigt und bürokratische Hemmnisse reduziert werden sollen.
  • darzulegen, mit welchen konkreten Maßnahmen die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichend Wasser auch in Hitze- und Trockenperioden sichergestellt und gleichzeitig der Schutz vor Starkregen und Hochwasser verbessert werden soll.