zu dem Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes NRW für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024) - Kapitel 11 080 Maßnahmen für das Gesundheitswesen - Titel 633 81 Zuweisungen für lfd. Zwecke an GDE und GDEverbände – DS 18/7355