zu dem Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes NRW für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024) - Kapitel 20 020 Allg. Bewilligungen - Titel 119 20 Einnahmen aus der Rückübertragung nicht mehr benötigter … – DS 18/7359