Zukunftsfähige Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen stärken
I. Ausgangslage
Der Teilhabebericht NRW 2025 hat erneut ein sehr differenziertes Bild in Bezug auf die Teil-habe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben gezeichnet. Die Quote der Menschen mit Beeinträchtigungen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ist mit 53 Prozent nach wie vor deutlich geringer als bei Menschen ohne Beeinträchtigungen (76 Prozent). Positiv ist dabei, dass der Anteil erwerbstätiger Menschen mit Beeinträchtigungen in Nordrhein-Westfalen über dem Bundesdurchschnitt liegt (48 Prozent) und sich die Zahl der Beschäftigten mit einer Behinderung seit 2017 um sieben Prozent erhöht hat. Im Berichtsjahr 2023 waren 270.071 Menschen mit Behinderungen beziehungsweise diesen gleichgestellte Personen bei anzeigepflichtigen Arbeitgebern beschäftigt. Hierzu sind auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen bei nicht beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern – also Betrieben mit weniger als 20 Arbeitsplätzen – hinzuzurechnen. Nach der letzten Erhebung von 2020 waren dies knapp 50.000 Personen. Auch bei den Betrieben, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, liegt die Entwicklung in NRW über dem Bundesdurchschnitt. Die verpflichtende Beschäftigungsquote von fünf Prozent wird in Nordrhein-Westfalen nahezu erfüllt. Trotzdem entspricht die Erfüllungsquote in der Privatwirtschaft noch nicht voll den gesetzlichen Vorgaben und die Mindestquote kann grundsätzlich nur einen Minimalstandard abbilden.
Der erste Arbeitsmarkt bleibt vielen Menschen mit Behinderungen verschlossen. Auch die Arbeitsuche dauert für sie nach den Erkenntnissen aus dem Teilhabebericht NRW 2025 deutlich länger als für Menschen ohne Beeinträchtigungen. Damit haben die Inklusionsbetriebe und Werkstätten nach wie vor eine zentrale Bedeutung für die Umsetzung des Anspruchs auf Teilhabe am Arbeitsleben. Erfreulicherweise ist die Anzahl der Inklusionsbetriebe und der dort beschäftigten Menschen ausweislich des Teilhabeberichts 2025 im Zeitraum bis 2020 leicht und ebenfalls oberhalb des Bundesdurchschnitts angestiegen.
Allerdings ist ihr Anteil an der Gewährleistung von Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen nach wie vor gering und deutlich ausbaufähig: Im Jahr 2020 waren in Nordrhein-Westfalen rund 4.250 Personen außerhalb der Werkstätten beschäftigt, gegen-über knapp 73.000 Beschäftigten in den Arbeitsbereichen der Werkstätten im Jahr 2021.
Der Teilhabebericht NRW 2025 macht deutlich, dass die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen weiterhin eine große Bedeutung bei der Gewährleistung von Teilhabe an Arbeit für voll erwerbsgeminderte Menschen haben. Dabei steht in NRW dieser Weg auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf offen (der sogenannte „NRW-Weg“). Gleichwohl ist nicht zu verkennen, dass auch das System der Werkstätten einer Prüfung und Weiterentwicklung bedarf. Dabei sind die Interessen der Menschen mit Behinderungen nach einer möglichst selbstbestimmten und mit Wertschätzung der eigenen Tätigkeit verbundenen Teilhabe an Arbeit ebenso zu berücksichtigen wie die aktuellen personellen und finanziellen Rahmenbedingungen. Zwar sind nach einer aktuellen Statistik von IT.NRW 1 die Aufwände der Leistungsträger für den Bereich der Werkstätten mit 2,2 Prozent von 2023 bis 2024 deutlich geringer angewachsen als die Kosten der Eingliederungshilfe insgesamt. Angesichts der inzwischen auf 7,2 Milliarden Euro angestiegenen Gesamtausgaben (Anteil Werkstätten 1,59 Milliarden Euro) ist jedenfalls die finanzielle Belastung der kommunalen Aufgabenträger bereits heute mehr als herausfordernd. Leider hat der von der Bundesregierung in der letzten Legislaturperiode eingeleitete Reformprozess zur Zukunft der Werkstätten bisher keine Ergebnisse gebracht. Wenn der Bund hier Verbesserungen vor allem im Entgeltbereich umsetzen will, ist das aus Sicht der Menschen mit Behinderungen zu begrüßen. Die finanzielle Verantwortung muss dann aber auch auf Bundesebene liegen.
Im Hinblick auf die Zukunft der Teilhabe an Arbeit wäre vor allem eine stärkere Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt wünschenswert. In Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels muss dies auch ein dringendes Anliegen der Unternehmen sein, denn etwa die Hälfte der arbeitslosen Menschen mit Behinderung haben eine abgeschlossene berufliche oder akademische Ausbildung. Es bedarf weiterhin einer gemein-samen Anstrengung aller Beteiligten, um Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt inklusiver zu gestalten und auch emotionale Barrieren auf allen Seiten abzubauen. Auch die Übergänge von der Schule in den allgemeinen Arbeitsmarkt sollten ebenso wie die nach wie vor sehr geringen Übergangsquoten aus einer Werkstatt in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dringend nochmals auf Verbesserungspotential hin untersucht werden. Dass bundesweit jedoch lediglich bei 447 Beschäftigten ein Übergang gelang, was einer Vermittlungsquote von nur 0,35 Prozent entspricht,2 ist nicht zufriedenstellend. Dabei darf nicht übersehen werden, dass die Beschäftigten in Werkstätten aus guten Gründen über eine umfassende soziale Absicherung verfügen – etwa durch besondere Regelungen im Rentenrecht und den Anspruch auf einen geschützten Arbeitsplatz in der Werkstatt. Eine solche Absicherung gibt es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht. Dort finden sich für Menschen mit Behinderungen häufig nur Beschäftigungen im Niedriglohnbereich, wie auch der Teilhabebericht NRW 2025 zeigt. Den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern und mehr Inklusion zu erreichen, bleibt daher eine äußerst anspruchsvolle Aufgabe. Nordrhein-Westfalen verfügt bereits über wichtige Ansätze, um Menschen mit Behinderungen bessere Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen. Dazu gehören die „Gemeinsame Initiative zur Stärkung der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt Nordrhein-Westfalens“, Maßnahmen zur stärkeren Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im Landesdienst sowie weitere – im Folgenden näher benannte – Programme zur Unterstützung von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung.
Um mehr Menschen mit Behinderungen sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen, setzen verschiedene Projekte darauf, dass diese Menschen die notwendige Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz erhalten. In diesem Bereich unternimmt das Land Nordrhein-Westfalen bereits erfolgreiche Maßnahmen, wie das Programm „KAoA-STAR“ (Schule trifft Arbeitswelt). Dieses ist ein integraler Bestandteil der Landesinitiative "Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA), die darauf abzielt, Schülerinnen und Schüler systematisch auf den Übergang von der Schule in den Beruf vorzubereiten. Die Initiative richtet sich an Jugendliche mit Behinderungen oder sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Auch die theoriereduzierte Ausbildung, die sogenannte Fachpraktikerausbildung, ist ein wichtiges Mittel, um Menschen mit Behinderungen den Weg in eine Ausbildung zu ermöglichen.
Mit der Aktion „100 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen“ besteht seit 2007 ein bewährtes Instrument, um jungen Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zusätzliche Zugänge zur betrieblichen Ausbildung zu eröffnen. Die Finanzierung erfolgt aus Landesmitteln, ESF-Mitteln sowie ergänzenden Mitteln der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit. Ein wichtiges Instrument zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen, die (noch) nicht (wieder) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen können, sind Inklusionsprojekte. Sie sind bereits Bestandteil des allgemeinen Arbeitsmarktes und beschäftigen in ihrer Belegschaft mindestens 30 bis 50 Prozent der besonderen Zielgruppe. Einerseits beschäftigen sie die Menschen bereits im allgemeinen Arbeitsmarkt, andererseits aber unterstützen sie diese Menschen auch sehr individuell durch Maßnahmen zur Weiterentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen. Insofern haben die Inklusionsbetriebe auch eine wichtige (Brücken-) Funktion für Menschen mit Behinderungen.
In Nordrhein-Westfalen bestehen seit vielen Jahren Förderinstrumente, mit denen der Aufbau von Arbeitsplätzen in Inklusionsprojekten unterstützt wird. Dazu zählen beispielsweise investive Förderungen aus Landesmitteln ebenso wie aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, die durch die Landschaftsverbände eingesetzt werden können, darüber hinaus z.B. Lohnkostenzuschüsse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Diese Instrumente sollten gezielt weiterentwickelt werden, um Inklusionsbetriebe zu stärken, zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und die Teilhabe am Arbeitsleben nachhaltig zu verbessern. Im Jahr 2011 startete der Bund aus Mitteln der Ausgleichsabgabe („Ausgleichsfonds“) die „Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung“, um einen inklusiven Arbeitsmarkt zu fördern.3 Über die sogenannte Inklusionsinitiative II („AlleImBetrieb“) von 2016 hat NRW ca. 34,25 Millionen Euro erhalten, die durch die Inklusionsämter für die Förderung von Inklusionsbetrieben genutzt werden konnten und können.4 Diese Bemühungen gilt es weiterzuentwickeln und vor allem um Konzepte zur Stärkung der Inklusionsunternehmen zu ergänzen. Auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsfirmen (lag if) ist Partnerin der oben genannten gemeinsamen Initiative zur Stärkung der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt Nordrhein-Westfalens.
Diese verschiedenen Ansätze sollten vor dem Hintergrund der Ergebnisse des NRW-Teilhabeberichts bewertet werden, um unter Nutzung der verschiedenen Instrumente
und Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen die Rahmenbedingungen für die Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen weiter zu verbessern. Dabei sollten die Themen Stärkung der Inklusionsunternehmen, Verbesserung der Inklusion im ersten Arbeitsmarkt und Weiterentwicklung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen gemeinsam betrachtet und möglichst optimal in einem Gesamtkonzept vernetzt werden. Damit ein solches Konzept möglichst breit getragen wird, sollte es partizipativ – vor allem unter Einbindung der Selbsthilfe – erarbeitet werden.
II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest,
- dass Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht haben, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen wie Menschen ohne Behinderungen.
- dass Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderungen eine Grundvoraussetzung zur gesellschaftlichen Teilhabe ist.
- dass es einer gemeinsamen Anstrengung aller Akteure bedarf, um mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Hierzu sind sowohl die inklusivere Gestaltung von Arbeitsplätzen wie auch der Abbau von Informationsdefiziten und wechselseitigen Vorbehalten erforderlich. Die durch die Landesregierung und die Partner begonnene „Gemeinsame Initiative zur Stärkung der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt Nordrhein-Westfalens“ kann hier wichtige Beiträge leisten.
- dass Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen einen verlässlichen und zentralen Beitrag zur Verwirklichung einer Teilhabe an Arbeit leisten,
- auf den auch in Zukunft nicht verzichtet werden kann.
- die Übergangsquote von Menschen mit Behinderungen auf den regulären Arbeitsmarkt aber zu gering ist. Um den Zugang für Werkstattberechtigte auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern, es eines unter Einbeziehung der Menschen mit Behinderung erarbeiteten Gesamtkonzepts bedarf, das sowohl Fragen der Übergangsmöglichkeiten wie auch der sozialen Absicherung betrachtet, ohne eine Verwerfung zu anderen Personen im unteren Einkommenssektor bzw. strukturelle Bevorzugung von Menschen mit Behinderung vorzusehen.
- dass betriebsintegrierte Außenarbeitsplätze für Unternehmen und Beschäftigte ein Gewinn sind, dass das Ziel aber immer die Festanstellung des Beschäftigten in den
- jeweiligen Betrieben sein muss.
- dass die Bundesregierung in der Verantwortung steht, den Dialogprozess zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Werkstattbeschäftigte zielführend fortzusetzen und die dabei aus ihrer Sicht erforderlichen Verbesserungen verlässlich finanzieren muss.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung im Rahmen vorhandener Mittel,
- die Inklusion im Erwerbsleben zu fördern und die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung wirksam abzubauen.
- einen inklusiven Arbeitsmarkt zu gestalten und die Inklusionsbetriebe weiterzuentwickeln sowie finanziell zu hinterlegen. Dabei soll die Weiterentwicklung der Budgets für
- Arbeit und Ausbildung auch als Form der Unterstützung für Inklusionsunternehmen dienen.
- die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Zusammenarbeit mit dem Bund weiterzuentwickeln, sodass sie ihrem Qualifizierungsauftrag stärker als bisher nachkommen können, und eine faire Entlohnung für die Beschäftigten zu erreichen.
- auf Landesebene unter enger Einbindung der Selbsthilfe ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, um Teilhabe an Arbeit an den verschiedenen Orten bestmöglich zu ermöglichen und dabei auch die Übergänge von behinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu erleichtern und über den Umsetzungsstand zu berichten.
- den sogenannten „NRW-Weg“, also die Beschäftigung von Menschen mit schweren und Mehrfachbehinderungen nach dem § 155 SGB IX, weiterhin aufrechtzuhalten und
- für eine gute Aus- und Weiterbildungsstruktur für Menschen mit Behinderung zu sorgen, indem:
o Weiterbildungen und Qualifizierungen von Menschen mit Behinderung ausge-baut werden und dabei insbesondere für Menschen unter 25 Jahren abschlussorientierte Teilqualifizierungen stärker gefördert werden.
o junge Menschen mit Inklusionsbedarf stärker beim Weg in den Arbeitsmarkt un-terstützt werden und dafür unter anderem KAoA-Star weiterentwickelt wird.
- die Durchlässigkeit zum ersten Arbeitsmarkt zu verbessern, durch:
o Abbau von Bürokratie und Erleichterung von Antragsverfahren für Unternehmen, die Menschen mit Behinderung einstellen möchten.
o bessere Beratung und niedrigschwellige Unterstützung für Unternehmen, die Menschen mit Inklusionsbedarf beschäftigen wollen.
o Vernetzung und bekannter machen von bereits bestehenden Beratungsmöglich-keiten und Best-Practice-Beispielen im Bereich Inklusion am Arbeitsmarkt.
o stärkere Information und Aufklärung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und im Austausch mit Unternehmen über die Vorteile und Möglichkeiten der Inklusion im Unternehmen sowie über die Beschäftigungspflicht insbesondere im Zusammenhang mit der Besetzung von Ausbildungsplätzen.
o eine Evaluierung und einen Ergebnisbericht der Inklusionsoffensive.
o eine Evaluierung der bisherigen inklusionspolitischen Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt.