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Henning Höne FDP-Landtagsfraktion NRW

Ausreisepflicht konsequent durchsetzen Ausreisegewahrsam am Flughafen Düsseldorf einrichten

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I. Ausgangslage

Länder und Kommunen stoßen zunehmend an ihre Grenzen bei Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen. Ein wesentlicher Grund dafür ist neben der humanitären Aufnahme der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine im letzten Jahr der weitere Anstieg der irregulären Migration aus Drittstaaten. So beträgt die Zahl der Asylerstanträge im Zeitraum Januar bis September 2023 in Nordrhein-Westfalen 47.782. Diese Zahl lag im Vorjahreszeitraum noch bei 28.003.

Daher ist die Durchsetzung der Ausreisepflicht von Menschen ohne Schutzbedürfnis bzw. Bleiberecht wichtig, um die Akzeptanz für unser Asylsystem zu sichern. Damit können die begrenzten Ressourcen für die Integration in die deutsche Gesellschaft auf schutzbedürftige Flüchtlinge und andere Menschen mit Bleibeperspektive konzentriert werden. Dies ist Grundlage dafür, dass wir auch in Zukunft unserer humanitären Verantwortung gerecht werden können.

Deshalb muss der Aufenthalt durch eine Abschiebung tatsächlich beendet werden, wenn die Betroffenen innerhalb der ihnen gesetzten Frist ihrer Ausreisepflicht nicht freiwillig nachkommen. Rechtsstaatliche Rückführungen sind für eine geordnete Migrationspolitik unabdingbar. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung aktuell den GesetzentwurfAusformulierter Vorschlag für ein neues Gesetz oder die Änderung eines bestehenden Gesetzes. Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags müssen von mindestens sieben Abgeordneten unterzeichnet sein und werden grundsätzlich in zwei, in bestimmten Fällen in drei Lesungen beraten.Zum Glossareintrag zur Verbesserung der Rückführung in die parlamentarischen Beratungen auf Bundesebene eingebracht. Insbesondere soll die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams im Einklang mit dem verfassungs- und europarechtlichen Rahmen von derzeit zehn auf 28 Tage verlängert werden.

Nach § 62b Aufenthaltsgesetz kann eine Person zur Sicherung der Durchführbarkeit der Abschiebung auf richterliche Anordnung für die Dauer von bisher zehn Tagen in Gewahrsam genommen werden. Die Voraussetzungen hierfür sind gegeben, wenn die Frist zur freiwilligen Ausreise abgelaufen ist und die Abschiebung innerhalb der Höchstdauer des Gewahrsams durchgeführt werden kann. Außerdem muss die Person ein Verhalten gezeigt haben, welches erwarten lässt, dass sie die Rückführung erschweren oder vereiteln wird. Davon ist u. a. auszugehen, wenn bezüglich der Identität bzw. Staatsangehörigkeit getäuscht wurde oder gesetzliche Mitwirkungspflichten verletzt wurden. Der Ausreisegewahrsam wird im Transitbereich eines Flughafens oder in einer Unterkunft vollzogen, von der aus die Ausreise möglich ist.

Durch den Ausreisegewahrsam sollen vor allem Abschiebungsmaßnahmen gesichert werden, die mit einem erheblichen organisatorischen Aufwand verbunden sind, etwa bei Sammelabschiebungen oder bei Abschiebungen in einen Zielstaat, mit dem keine beständigen Flugverbindungen bestehen. Wenn künftig die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams verlängert wird, ist eine Zunahme der Fälle zu erwarten.

In der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 6. November 2023 wurde ein umfassender Beschluss zur Flüchtlingspolitik gefasst. Dieser beinhaltet u. a., angesichts der im Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rückführung vorgesehenen erweiterten Gewahrsamsmöglichkeiten die Haft- und Gewahrsamskapazitäten der Bundesländer zu überprüfen und auszuweiten sowie Einrichtungen an großen deutschen Flughäfen zu schaffen.

Für den Vollzug von Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam steht in Nordrhein-Westfalen bislang ausschließlich die Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) in Büren im Kreis Paderborn mit insgesamt 175 Plätzen zur Verfügung. Über den Flughafen Düsseldorf ist auch im bundesweiten Vergleich ein großer Anteil der Abschiebungen auf dem Luftweg abgewickelt worden. Das Instrument des Ausreisegewahrsams ließe sich daher mit Blick auf die kurzen Vorlaufzeiten effektiver nutzen, wenn der Gewahrsam auf einer zusätzlichen Liegenschaft in Flughafennähe vollzogen würde. So könnten außerdem Belastungen für die Rückzuführenden und die eingesetzten Begleitkräfte reduziert werden.

II. Beschlussfassung

Der Landtag beauftragt die Landesregierung, ein Ausreisegewahrsam in einer Liegenschaft in Nähe des internationalen Flughafens Düsseldorf einzurichten.

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