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Breitband-Portal zeitnah in NRW einführen

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Für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen ist schnelles Internet unerlässlich und Bestandteil der Daseinsvorsorge. Es ist daher ein wichtiges politisches Ziel von Bund, Ländern und Kommunen, den flächendeckenden Ausbau des Breitbandnetzes noch schneller voranzubringen. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat zwischen 2017 und Mai 2022 unter Federführung des liberalen Digitalministers Prof. Dr. Andreas Pinkwart mit der Digitalstrategie sowie mit dem Gigabit.Masterplan.NRW hier wichtige Weichen gestellt. Dies hat dazu beigetragen, dass sich die Zahl der Privathaushalte mit Gigabitversorgung innerhalb dieser Zeit versiebenfacht hat.

Auch andere Bundesländer haben erhebliche Anstrengungen unternommen, den Ausbau des Breitbandnetzes voranzubringen. Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes haben die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz das „OZG Breitband-Portal“ entwickelt und an den Start gebracht. Das Portal umfasst sowohl die digitale und medienbruchfreie Beantragung als auch den Genehmigungsprozess im Bereich des Breitbandausbaus und trägt damit erheblich zur Vereinfachung und Beschleunigung dieses Prozesses bei. Auf Basis dieser als „Software-as-a-Service“-Lösung (SaaS) bereitgestellten IT-Lösung werden Nutzerinnen und Nutzer sowohl im Rahmen der Antragstellung (auf Seiten der Telekommunikationsunternehmen) als auch im Prozess der Genehmigung (auf Seiten der Wegebaulastträger) Schritt für Schritt durch die Beantragung der Verwaltungsleistung geführt. Dieser Genehmigungsprozess beginnt mit der Voranfrage des Unternehmens und endet in einem ersten Teil des Genehmigungsverfahrens mit der formellen Annahme des eingereichten Antrags durch die zuständige Verwaltung in ihrer Rolle als Wegebaulastträger. Der zweite Teil des Genehmigungsverfahrens endet mit dem formellen Bescheid über die beantragte Maßnahme durch den Wegebaulastträger. Dadurch, dass alle Schritte des Genehmigungsverfahrens im Portal (bzw. über direkt verbundene Fachverfahren) erfolgen, wird die bisherige Praxis des postalischen Versands von Anträgen überflüssig. Allein dies verspricht einen erheblichen Zeitgewinn.

Dem OZG-Prozess liegt das „Einer für Alle“ (EfA)-Prinzip zugrunde, nach dem die in einem Bundesland entwickelte Lösung für andere Bundesländer nachnutzbar sein muss. Die Kosten für die Nachnutzung des „Breitband-Portals“ werden bis 31.12.2022 für alle Nutzer des Breitband-Portals aus Fördermitteln des Bundes (Konjunkturpaket) übernommen. Somit entstehen keine Kosten für die Bereitstellung und Nutzung der angebotenen Services für die nachnutzenden Verwaltungsdienstanbieter.

Da das Breitband-Portal als OZG-Leistung für andere Bundesländer nachnutzbar ist, sollte NRW dies so schnell wie möglich in Anspruch nehmen. Denn die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren ist von entscheidender Bedeutung, um den Breitbandausbau in NRW weiter zu beschleunigen.

Während die schwarz-gelbe Landesregierung 2017 ein echtes Digitalministerium mit Zuständigkeit für alle digitalpolitischen Themen eingerichtet hatte, hat sich die schwarzgrüne Landesregierung bedauerlicherweise dafür entschieden, dieses Digitalministerium abzuwickeln und die digitalpolitischen Kompetenzen wieder auf unterschiedliche Ministerien zu verteilen. Dies erschwert nun etwa die Nachnutzung des Breitband-Portals, da sich nun das für die Verwaltungsdigitalisierung zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung mit dem für den Breitbandausbau zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie verständigen muss. Doch dieses von Schwarz-GrünBezeichnung für die seit 2022 von CDU und Bündnis 90/Die Grünen getragene Landesregierung in Nordrhein-Westfalen.Zum Glossareintrag selbst geschaffene Kompetenzwirrwarr darf keine Entschuldigung sein, das Breitband-Portal nicht zeitnah auch in NRW einzuführen.

Beschlussfassung

Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest:

  • Eine flächendeckende Breitbandversorgung ist für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in NRW unerlässlich.
  • Die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für den Breitbandausbau ist von entscheidender Bedeutung um den Breitbandausbau in NRW schneller voranzubringen.
  • Die Auflösung des Digitalministeriums und die Verteilung der Zuständigkeit für Verwaltungsdigitalisierung und Breitbandausbau auf unterschiedliche Ministerien erschwert einen einfacheren und schnelleren Breitbandausbau sowie eine Digitalpolitik aus einem Guss.
  • Bei der Ausgestaltung der zukünftigen Förderung des Bundes sind solche Gebiete zu priorisieren, in denen der eigenwirtschaftliche Ausbau nicht wirtschaftlich möglich ist.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • das Breitband-Portal, welches als OZG-Leistung für die Nachnutzung in anderen Bundesländern vorgesehen ist, schnellstmöglich in NRW an den Start zu bringen.
  • im Dialog mit den beteiligten Unternehmen und den Kommunen die schnellstmögliche Einführung des Breitband-Portals vorzubereiten.
  • im Dialog mit den beteiligten Unternehmen und den Kommunen weitere Schritte zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren zum Breitbandausbau zu erarbeiten und umzusetzen.

Henning Höne
Marcel Hafke
Angela Freimuth
Dietmar Brockes

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