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Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes

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A Problem

Die Opt-Out-Regelung für Kommunen stellt eine landeseinheitliche und flächendeckende Umsetzung der Bezahlkarte in Frage. Dies zeigen aktuelle Beschlüsse kommunaler Parlamente wie z. B. in Düsseldorf und Münster. Auch in Aachen, Dortmund und Krefeld wird die Karte absehbar nicht kommen. Dort wird darüber diskutiert, ob die eigentlich bundesweit vereinbarte Einführung einer Bezahlkarte überhaupt sinnvoll sei. Die mit der Bezahlkarte beabsichtigte Reduzierung von Pull-Faktoren erfordert jedoch eine einheitliche Umsetzung. Eine unterschiedliche Anwendung der Bezahlkarte in benachbarten Kommunen würde gerade in Ballungsräumen bei den Asylsuchenden und im Einzelhandel zu Verwirrung führen. Sie würde auch bei den Bürgerinnen und Bürgern politisch keine Akzeptanz finden.

B Lösung

Die in § 1 Absatz 3 Nummer 4 des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes vorgesehene Opt-Out-Regelung für Kommunen wird wieder gestrichen
 

Der ganze AntragFörmlicher Vorschlag, zu dem der Landtag einen Beschluss fassen soll. Jedes Mitglied des Landtags, jede Fraktion und jede Gruppe darf Anträge stellen; sie sind schriftlich einzubringen.Zum Glossareintrag steht Ihnen zur Ansicht und als Download via pdf-Datei zur Verfügung.

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