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Mündliche Anfrage von Marcel Hafke

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Abgeordneter Marcel Hafke FDP

Am 5. März 2024 hat die Landesregierung im Kabinett anstelle eines Referentenentwurfs für ein Landesausführungsgesetz zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Offenen Ganztagsplatz lediglich ein dreiseitiges Papier mit dem Titel „Fachliche Grundlagen zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter ab 2026“gebilligt.

Auch auf zahlreiche Nachfragen hin legt sich die Landesregierung weiterhin nicht auf ein „Landesausführungsgesetz“ fest und meidet diesen Begriff, obwohl ein solches im Koalitionsvertrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN festgeschrieben steht. Außerdem haben Mitglieder der regierungstragenden Fraktionen im Landtag NRW unteranderem in Ausschusssitzungen seit geraumer Zeit mitgeteilt, es werde mit Hochdruck an einem Landesausführungsgesetz gearbeitet.

Sowohl in einer Sondersitzung des Schulausschusses als auch auf einen Berichtswunsch unserer Fraktion im ASB und im AFKJ gab es bislang keine ausreichenden Antworten darauf, welche Pläne die Landesregierung für die weitere gesetzliche Ausgestaltung des OGSAbkürzung für Offene Ganztagsschule. Im Primarbereich verbindet sie Unterricht mit außerunterrichtlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangeboten; die Anmeldung bindet grundsätzlich für ein Schuljahr. Die FDP-Landtagsfraktion fordert einen verlässlichen, hochwertigen Ganztag unabhängig von Wohnort und kommunaler Finanzlage sowie klare Standards, Zuständigkeiten und Finanzierung.Zum Glossareintrag-Rechtsanspruchs für das Land vorsieht. Sie lässt damit sowohl die Familien mit Anspruch auf einen OGS-Platz als auch die Kommunen, Träger und Beschäftigten weiterhin im Unklaren.

In der Federführung ist laut Auskunft der Landesregierung das MKJFGFI für das Landesausführungsgesetz zuständig (vgl. Vorlage 18/1190).

Ich frage die Landesregierung:

  1. Arbeitet die Landesregierung aktuell an einem Landesgesetz zur Ausführung des Rechtsanspruches auf einen Offenen Ganztagsplatz für Grundschulkinder?
  2. Welchen Zeitplan setzt sich die Landesregierung für die Ausarbeitung weiterer „Umsetzungsregelungen“ für die Ausführung des Rechtsanspruches auf einen Offenen Ganztagsplatz für Grundschulkinder?
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