Keine Steuererhöhungen durch die Hintertür
Erbschaft- und Schenkungsteuer: FDP-Landtagsfraktion NRW fordert höhere Freibeträge.
„Wir fordern, dass die Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer erhöht werden. Ähnlich wie bei der kalten Progression und der Einkommensteuer müssen die Freigrenzen den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Steigende Immobilienbewertungen und die massive Geldentwertung durch Inflation bilden eine bedrohliche Belastungsspitze für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Derartige Steuererhöhungen durch die Hintertür darf es nicht geben. Nordrhein-Westfalen darf sich nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger bereichern“, sagt Ralf Witzel, Sprecher für Haushalt und Finanzen der FDP-Landtagsfraktion NRW.
Die Landesregierung von Ministerpräsident Wüst muss sich beim Bundesrat für eine Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer einsetzen. Die FDP-Landtagsfraktion NRW hat eine entsprechende Forderung in das Landesparlament eingebracht.
Neue Bewertungsvorgaben
Das kommende Jahressteuergesetz sieht vor, neue einheitliche Bewertungsvorgaben für Immobilien künftig auch für die Besteuerung im Falle von Erbschaft oder Schenkung heranzuziehen. Damit wird eine Vorgabe des Bundesverfassungsgericht zwingend umgesetzt. Während sich die Immobilienpreise jedoch seit 2009 nahezu verdoppelt haben, gilt seitdem beispielsweise beim Vererben an Kinder unverändert ein Freibetrag von 400.000 Euro. Bundesfinanzminister Christian Lindner hat zeitgleich mit dem neuen Gesetzesentwurf bereits eine Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gefordert. Denn angesichts der seitdem deutlich gestiegenen Immobilienpreise haben diese einen großen Teil ihrer politisch gewollten Entlastungswirkung verloren. Die Zustimmung muss nun aus den Ländern kommen. Das Steueraufkommen aus Erbschaften und Schenkungen fließt in die Länderkassen.