„Kinderschutz ist kein Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess“

Heute wurde im Landtag NRW der Zwischenbericht der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderschutzkommission) vorgestellt. Dazu äußern sich die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion Christina Schulze-Föcking sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Landtagsfraktionen in der Kinderschutzkommission Dennis Maelzer (SPD), Norika Creuzmann (Grüne) und Marcel Hafke (FDP) wie folgt:

Marcel Hafke

Marcel Hafke 

„Seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode hat sich die Kinderschutzkommission des Landes Nordrhein-Westfalen intensiv mit verschiedenen Aspekten des Kinderschutzes auseinandergesetzt. Dabei wurde klar, dass es zahlreiche Faktoren und Umstände gibt, die eine Gefahr für Kinder und Jugendliche darstellen. Überall, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten, besteht auch die Gefahr, dass sie Gewalt erfahren. Diese Gewalt kann sich in verschiedenen Formen manifestieren, darunter körperliche, psychische und sexuelle Übergriffe. Es gibt nicht „den einen“ Täter. Im öffentlichen Bewusstsein ist noch zu wenig verankert, dass auch Frauen und Gleichaltrige Gewalt ausüben können. Auch die eine Täter-Strategie gibt es nicht. Es ist selten der Fremde, der Kinder auf der Straße anspricht. Es sind Menschen, denen die Kinder vertrauen und die sie kennen. Die Orte, an denen Gewalt stattfindet, sind vielfältig und umfassen Familien, Schulhöfe, Sportvereine sowie auch das Web und soziale Medien.

Forschung und Maßnahmen zur Peer-to-Peer-Gewalt

Die Ursachen für Gewalt unter Jugendlichen sind bisher wenig erforscht. Dies muss sich aus unserer Sicht dringend ändern. Forschungsergebnisse müssen in wirksame Präventionsangebote einfließen. Internet und soziale Medien bergen mitunter Gefahren für Kinder und Jugendliche. Junge Menschen müssen deshalb frühzeitig in ihrer Medienkompetenz gestärkt werden. Digitale und analoge Gewalt sind gleichermaßen ein Problem, oft gehen sie auch fließend ineinander über.

Fokus auf Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen

Ein besonderes Augenmerk muss dem inklusiven Kinderschutz gelten. Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen sind eine besonders vulnerable Gruppe, die in der Vergangenheit nicht ausreichend im Fokus des Kinderschutzes stand. Hier muss dringend nachgebessert werden. Schutzkonzepte müssen den besonderen Bedürfnissen angepasst und individualisierter werden, und Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe müssen entsprechend geschult beziehungsweise nachgeschult werden.

Kinderschutz an gesellschaftliche Veränderungen anpassen

Generell lässt sich feststellen, dass Gefahren für Kinder gesellschaftlichen Veränderungen unterliegen. Das öffentliche Bewusstsein für den Schutz der Kinder muss dauerhaft gestärkt werden. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass wir als Politikerinnen und Politiker sehr wachsam bleiben, Anpassungsbedarfe erkennen und Gesetze sowie Maßnahmen dementsprechend ausrichten. Denn Kinderschutz ist kein Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe!“