Kirchenaustritte in NRW: Unzulässige Ungleichbehandlungen beseitigen

Die Wartezeiten für einen Termin zum Kirchenaustritt in NRW unterscheiden sich je nach Ort stark. Das geht aus einem Bericht des Justizministeriums hervor: Während es in Duisburg Hamborn zu keinen Wartezeiten kommt, beträgt die Wartezeit in Neuss 3,5 Monate.

Dr,. Werner Pfeil

Dr. Werner Pfeil

„Es ist schlicht ungerecht, dass Bürgerinnen und Bürger in manchen Orten über drei Monate und in anderen Orten nicht auf einen Termin zum Kirchenaustritt warten müssen. Das verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz“, betont Dr. Werner Pfeil, Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für Recht. „Längere Wartezeiten bringen zudem finanzielle Konsequenzen mit sich, da die Kirchensteuerpflicht erst mit Ablauf des Monats endet, in dem der Kirchenaustritt erfolgt“, sagt Pfeil.

Für die schwarz-grüne Landesregierung sind laut des Berichts abweichende Bearbeitungszeiten unvermeidbar. Diese führten nicht zu einem Gleichheitsverstoß. Ein einheitlicher Zustand könne nicht erreicht werden. Das ist für die FDP-Landtagsfraktion nicht akzeptabel: „Die Ungerechtigkeiten beim Kirchenaustritt müssen behoben werden. Der Termin der Beantragung kann juristisch als Austrittstermin genommen werden. Alternativ können Kirchenaustritte kostenfrei vor einem Notar ermöglicht werden. Zudem kann ausreichend Personal für zusätzliche Online-Terminbuchungen zur Verfügung gestellt werden, um mehr Tempo in den Prozess zu bringen“, erklärt Pfeil.

Hintergrundinformation:

Nach dem Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis sollen Entscheidungen innerhalb einer angemessenen Frist, unverzüglich und auf keinen Fall später als zwei Monate nach dem Datum des Eingangs getroffen werden. Im vorliegenden Fall ist aber keine Entscheidung gefragt, sondern nur die Entgegennahme einer Willenserklärung durch die Verwaltung.