Manipulative Wahlrechtsreform: Schwarz-grüne Geheimgutachten veröffentlicht - FDP-Chef Höne: „CDU und Grüne untergraben kommunale Demokratie“

Die bisher geheimen Gutachten von CDU und Grünen sind veröffentlicht. Der Landesvorsitzende und Fraktionschef der FDP NRW, Henning Höne, hält angesichts der anhaltenden öffentlichen Kritik an der Reform des Kommunalwahlgesetzes eine weitergehende Diskussion für unerlässlich:

Fraktionschef Henning Höne

Fraktionschef Henning Höne

„Wir begrüßen, dass CDU und Grüne unserer Forderung nach Veröffentlichung der Geheimgutachten endlich nachgekommen sind, der späte Zeitpunkt zeigt das schlechte Gewissen. Ohne Druck der Freien Demokraten lägen die Gutachten noch immer in den schwarz-grünen Schubladen. Die lange Geheimniskrämerei hat dem Vertrauen in das Wahlrecht geschadet.

 Die Gutachten zeigen: Die mathematischen Schwächen des neuen Wahlverfahrens von CDU, Grünen und SPD sind gravierend. Der Mathematiker und Stochastik-Professor Pukelsheim zeigt eindringlich, dass das Wahlverfahren die Stimmen der Wähler mehr verzerrt als das bisherige und bewährte Verfahren in Nordrhein-Westfalen. Der Jura-Professor Ogorek zeigt ebenfalls mathematische Schwächen des Modells auf, hält die Reform aber für rechtlich machbar. CDU und Grüne wussten also durch die Gutachten, dass ihr neues Wahlverfahren mathematisch schlechter ist als das alte.

Schwarz-Grün hat alle Angebote der FDP, überparteilich an einer besseren Lösung zu arbeiten, ignoriert – mündlich wie schriftlich. Das zeigt deutlich: Das Ziel von CDU und Grünen stand von Anfang an fest, ein echter Austausch war nicht gewünscht. Zum eigenen Vorteil bis an die verfassungsrechtliche Klippe zu gehen ist unanständig. Diese Reform des Kommunalwahlrechts zu eigenen Gunsten bleibt ein Skandal! CDU und Grüne untergraben damit die kommunale Demokratie.

Wir Freie Demokraten werden uns weiterhin für ein faires Kommunalwahlrecht engagieren und alle notwendigen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass jede Wählerstimme gerecht gewertet wird. Wir haben ein eigenes Gutachten zum Sachverhalt in Auftrag gegeben, das wir unverzüglich nach Fertigstellung veröffentlichen werden. Der FDP-Landesvorstand hat zudem wie angekündigt ein Klageverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof NRW beschlossen und Professor Morlok mit der Vertretung beauftragt.“

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