Pfeil (FDP): Anhörung bestätigt Kritik an Arbeitsgerichte-Reform

Der Rechtsausschuss des Landtags hat am heutigen Dienstag Sachverständige zu der geplanten Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen angehört.

Dr. Werner Pfeil

Dr. Werner Pfeil

Dazu erklärt Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW:

„Die heutige Anhörung hat unsere Kritikpunkte an der schwarz-grünen Arbeitsgerichte-Reform bestätigt. Die starre Orientierung an acht Kammern, die Schließung funktionsfähiger Gerichte und die starke Ausweitung von Gerichtstagen führen zu einem Verlust an Bürgernähe, zu längeren Wegen und verursachen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Bei einigen Standortvorschlägen sehen die Sachverständigen zwingenden Änderungsbedarf. Insbesondere die Schließung der Standorte in Wesel, Minden und Paderborn wurde massiv kritisiert. Bedauerlich sei zudem, dass die Chancen der Digitalisierung unserer Justiz nicht besser genutzt werden. Mehr Gerichtstage als Arbeitsgerichte würden zudem das System auf den Kopf stellen und den Sinn der Reform ins Gegenteil verkehren. Gerichtstage ersetzen kein vollwertiges Arbeitsgericht: Sie führen zu mehr Aufwand, sind infrastrukturlos und der Richter ist ohne Mitarbeiter vor Ort auf sich allein gestellt. Es gibt auch keine Rechtsantragsstelle für die Bürgerinnen und Bürger. Bei den Gerichtstagen könnte es sogar zu dem Kuriosum kommen, dass die Parteien digital zugeschaltet sind und der Richter allein bei dem Gerichtstag sitzt, zu dem er eigens angereist ist.

Auch wenn wir eine Reform zum Abbau von Bürokratie und zur Sicherstellung der dauerhaften Funktionsfähigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit grundsätzlich befürworten, können wir Freie Demokraten den vorliegenden Entwurf daher nicht mittragen. Stark ausgelastete Standorte gerade im ländlichen Raum dürfen nicht geschlossen werden. Außerdem ist eine funktionierende IT und Digitalisierung der Justiz Grundvoraussetzung für jede Reform. Wir hoffen, dass die Koalition die heutige Anhörung ernst nimmt und den Entwurf noch einmal verändert. Die NRW-Arbeitsgerichte brauchen eine praktikable Reform, die insbesondere die Nähe der Gerichte zu den Bürgerinnen und Bürgern dauerhaft sicherstellt.“