Pfeil (FDP): Fall Aachen lässt bei der Gefahrenbewertung viele Fragen offen

In einer Sondersitzung des Rechtsausschusses hat die Landesregierung heute zum Fall eines ausreisepflichtigen Tatverdächtigen berichtet, der Mitte März in Aachen auf eine mit iranischen Flaggen behängte Wohnung geschossen hatte. Trotz laufender Ermittlungsverfahren, mehrerer bekannter Alias-Identitäten und konkreter Gefährdung kam der Mann zunächst wieder auf freien Fuß.

Dr. Werner Pfeil

Dr. Werner Pfeil

Dazu erklärt Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW:

„Der Fall aus Aachen wirft erhebliche Fragen an das Zusammenspiel von Polizei, Justiz und Ausländerbehörden auf. Daran hat auch die heutige Sondersitzung wenig geändert. Es bleibt nicht nachvollziehbar, dass ein ausreisepflichtiger Tatverdächtiger, der mit einer Schusswaffe auf eine Wohnung feuert, wieder auf freien Fuß kommt. Unklar ist, warum man nur wegen Sachbeschädigung ermittelt, obwohl möglicherweise andere Delikte ebenfalls in Betracht kommen. Zwölf Schüsse auf ein unbeleuchtetes Fenster in einem Mehrfamilienhaus deuten zumindest auf eine billigende Inkaufnahme möglicher Schussopfer hin! Besonders schwer wiegt, dass sowohl Haftbefehle beantragt wurden als auch eine Abschiebung vorgesehen war. Dass beides zunächst nicht durchgesetzt wurde, offenbart eklatant unterschiedliche Bewertungen bei der Tatbegehung. 

Nach dem heutigen Bericht wurden am Tatort zwölf Patronenhülsen gefunden. Für die Waffe gab es keine Waffenbesitzkarte, keine waffenrechtliche Erlaubnis. Bei der Tat wurden Fenster und eine Gasleitung getroffen, mehrere Menschen mussten evakuiert werden. Auch wohnte der Täter weiterhin in unmittelbarer Nähe zu seinem Opfer. In der Sondersitzung hieß es nun, die Schüsse wurden als Sachbeschädigung und nicht als mögliches Tötungsdelikt eingeordnet. Nachdem die Sondersitzung anberaumt worden war, wurde der Tatverdächtige festgenommen. Hier besteht weiter Klärungsbedarf: Die Landesregierung betont, politisch motivierten Taten konsequent zu begegnen. Das steht im Widerspruch zu den Abläufen in diesem Fall. Es bleibt beim Eindruck einer Schutzlücke, die aufgearbeitet werden muss. Es muss genau geprüft werden, ob bestehende Instrumente ausreichend greifen – oder ob Abläufe verbessert und gegebenenfalls rechtliche Grundlagen angepasst werden. Der Rechtsstaat muss in solchen Fällen handlungsfähig und durchsetzungsstark sein, wenn Optimierungsbedarf besteht, dann muss dieser jetzt unverzüglich herbeigeführt werden.“