Pfeil (FDP): Sondersitzung soll Hintergründe der Spitzenposten-Besetzung klären
Der Rechtsausschuss des Landtags soll sich in einer Sondersitzung mit der umstrittenen Besetzung der Leitung der Strafvollzugsabteilung im NRW-Justizministerium befassen.
Dr. Werner Pfeil
Dazu erklärt Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW:
„Die Sondersitzung ist notwendig, weil Minister Limbach die entscheidenden Fragen zu dieser Personalie bislang nicht beantwortet hat. Wenige Monate vor der Landtagswahl besetzt er einen Spitzenposten ohne öffentliche Ausschreibung mit einer langjährigen Vertrauten. Limbachs Verweis auf die Durchlässigkeit des öffentlichen Dienstes geht am Kern der Kritik vorbei. Auch Rechtspflegerinnen können Führungsverantwortung übernehmen. Aber eine echte Bestenauslese setzt Wettbewerb voraus. Warum fiel die Wahl ausgerechnet auf Frau Hellweg? Ohne offene Ausschreibung bleibt unklar, wer überhaupt in Betracht gezogen wurde und warum gerade sie die Beste für diese Schlüsselposition sein soll.
Neue Hinweise machen den Vorgang noch brisanter. Medienberichten zufolge soll es einen weiteren Interessenten gegeben haben soll, der sich nach einem persönlichen Gespräch mit dem Minister nicht auf die Stelle bewarb. In der Sondersitzung muss geklärt werden, ob ihm nahegelegt wurde, von einer Bewerbung abzusehen. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, wäre das skandalös. Die Leitung der Strafvollzugsabteilung trägt Verantwortung für einen Bereich, der durch Korruptionsvorwürfe, Razzien und Sicherheitsprobleme massiv unter Druck steht. Gerade deshalb darf an einem fairen Auswahlverfahren kein Zweifel bestehen.
In der Sondersitzung muss Limbach lückenlos darlegen, nach welchen Kriterien die Stelle besetzt wurde, welche Alternativen geprüft wurden und welche Rolle er selbst bei der Entscheidung gespielt hat. Gerade nach der OVG-Affäre hätte Limbach wissen müssen, dass bei Personalentscheidungen dieser Tragweite jeder Anschein einer Vorfestlegung vermieden werden muss. In der Sondersitzung muss er den Verdacht ausräumen, dass persönliche Nähe hier eine Rolle gespielt hat. Wenn nicht allein Eignung, Befähigung und fachliche Leistung den Ausschlag gegeben haben, bleibt der Verdacht einer ‚Aktion Abendsonne‘ im Raum.“