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Dr. Werner Pfeil

Beharrliche Oppositionsarbeit verhindert schwarz-grünes Vertuschungsmanöver bei Solingen-Aufklärung

In einem Schreiben an den Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA)Ausschuss zur Aufklärung eines klar abgegrenzten Sachverhalts. Der Landtag kann ihn einsetzen und muss dies auf Antrag eines Fünftels seiner gesetzlichen Mitglieder tun; der Ausschuss erhebt die erforderlichen Beweise.Zum Glossareintrag V („Terroranschlag vom 23.08.2024“) hat Innenminister Herbert Reul mitgeteilt, dass die geplante Löschung möglicherweise untersuchungsrelevanter Daten im Innenministerium auf Drängen der Opposition von SPD- und FDP-Landtagsfraktion nun doch einer rechtlichen Prüfung unterzogen wird.

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In der Rheinischen Post sagte Dr. Werner Pfeil, Sprecher im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss V („Terroranschlag vom 23.08.2024“) der FDP-Landtagsfraktion NRW:

„Nur durch beharrliche Oppositionsarbeit konnte das nächste schwarz-grüne Vertuschungsmanöver bei der Aufklärung des Terroranschlags von Solingen verhindert werden. Es ist ein Unding, dass das Innenministerium erst auf unseren Hinweis hin prüft, ob die geplante Datenlöschung überhaupt rechtlich zulässig ist. Die richtige Reihenfolge wäre gewesen: erst die rechtliche Prüfung – dann eine Mitteilung an den Untersuchungsausschuss über einen derart gravierenden Eingriff.

Warum findet eine rechtliche Prüfung erst dann statt, nachdem wir den Innenminister auf rechtliche Bedenken hingewiesen haben? Ist das die Arbeitsweise dieser Landesregierung? Die Aufklärung des Terroranschlags darf nicht durch vorschnelle Datenlöschung behindert werden. Dass Minister Reul diese Tragweite offenbar erst nach unserer Intervention erkannt hat, ist hochproblematisch. Denn rechtlich ist die Lage eindeutig: Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist stets das mildeste Mittel zu wählen. Die vorübergehende Aussetzung von Löschroutinen stellt lediglich einen geringfügigen Eingriff dar, während die endgültige Löschung von Akten einen irreversiblen Eingriff in den verfassungsrechtlich geschützten Aufklärungsauftrag des Parlaments bedeuten würde. Auf keinen Fall darf die Landesregierung Daten löschen, die möglicherweise noch für den Untersuchungsausschuss relevant werden.“

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