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Kommunalwahlgesetz mit Rechenfehlern FDP fordert Rücknahme und warnt vor Raubbau an der Demokratie

Ein kommunalpolitisches Beben steht Nordrhein-Westfalen bevor: Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen planen, am morgigen Mittwoch eine Änderung des Kommunalwahlrechts im Landtag NRW durchzusetzen. Die geplanten Änderungen zielen jedoch nicht auf eine Verbesserung der Erfolgswertgleichheit der Stimmen ab, sondern benachteiligen kleine Parteien systematisch und massiv. Dies dient nur den Interessen der antragsstellenden Fraktionen.

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Henning Höne, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion NRW, äußert scharfe Kritik: „Es droht ein politisches Machtkartell in Nordrhein-Westfalen! Die Änderungen erschweren es, ein Mandat zu bekommen und eine Fraktion zu bilden. Hinzu kommt: An der mathematischen Begründung der Antragsteller bestehen erhebliche Zweifel. Nach unseren Berechnungen wird die Erfolgswertgleichheit der Stimmen durch das neue Modell signifikant gesenkt. Die Anzahl der unwirksamen Wählerstimmen würde deutlich erhöht. Tausende Wählerstimmen würden durch dieses Modell wirkungslos!“

Die FDP-Fraktion fordert die sofortige Rücknahme des fehlerhaften Gesetzentwurfs. Höne hat die FraktionsvorsitzenderLeitet die parlamentarische Arbeit einer Fraktion und vertritt sie politisch. Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion NRW ist Henning Höne; er übt das Amt seit Mai 2022 aus.Zum Glossareintrag von CDU, SPD und Grünen heute schriftlich über die Berechnungen der FDP-Fraktion unterrichtet. „Ein sensibles Thema wie das Wahlrecht verlangt nach höchster Sorgfalt. Unser Wahlrecht muss über jeden Zweifel erhaben sein. Die erheblichen Zweifel in den Grundannahmen des Gesetzentwurfs dürfen nicht ignoriert werden. Dieser GesetzentwurfAusformulierter Vorschlag für ein neues Gesetz oder die Änderung eines bestehenden Gesetzes. Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags müssen von mindestens sieben Abgeordneten unterzeichnet sein und werden grundsätzlich in zwei, in bestimmten Fällen in drei Lesungen beraten.Zum Glossareintrag muss zurückgezogen werden“, betont Höne.

Die FDP steht für überparteiliche Gespräche bereit, um gemeinsam die Handlungsfähigkeit der kommunalen Gremien, das kommunale Ehrenamt und den Erfolgswert aller Wählerstimmen zu stärken. Zum Gesetzentwurf reicht die FDP-Fraktion einen EntschließungsantragAntrag mit Meinungen, Anregungen, Empfehlungen oder Ersuchen, die mit einem bereits beratenen Gegenstand zusammenhängen. Er kann gestellt werden, solange dessen Beratung noch nicht geschlossen ist.Zum Glossareintrag ein. „Schwarz-GrünBezeichnung für die seit 2022 von CDU und Bündnis 90/Die Grünen getragene Landesregierung in Nordrhein-Westfalen.Zum Glossareintrag hat sich verrechnet und muss den Fehler eingestehen“, so Höne. „Wir haben eine kommunale Ehrenamtskommission angeboten; dieses Angebot ist bisher unbeantwortet geblieben. Wir stehen weiter für Gespräche bereit, wie wir die kommunale Ebene stärken können. Mit dem Gesetzentwurf von CDU, SPD und Grünen wird sie deutlich geschwächt!“

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