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Yvonne Gebauer

Kunstfreiheit darf nicht als Schutzschild für Antisemitismus dienen

Der AusschussFachgremium, das der Landtag für die Dauer der Wahlperiode zur Vorbereitung seiner Beschlüsse einsetzt. Ausschüsse beraten überwiesene Gegenstände und geben dem Landtag in der Regel Beschlussempfehlungen.Zum Glossareintrag für Kultur und Medien beschäftigte sich heute in einer Sondersitzung mit Vorwürfen gegen die Düsseldorfer Kunstakademie und Rektorin Donatella Fioretti. Hintergrund ist eine Veranstaltung am 21. Januar 2026 mit einer zuvor durch antisemitische Äußerungen aufgefallenen palästinensischen Künstlerin. Dazu äußern sich Yvonne Gebauer, kulturpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion NRW, sowie Angela Freimuth, wissenschaftspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion NRW.

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„Frau Fioretti hat auch heute erneut die Chance nicht genutzt, klar Haltung zu zeigen. Sie hat heute im Ausschuss zwar erklärt, die Aussagen der Künstlerin nicht zu teilen – eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den konkreten antisemitischen Posts und den aktiven Dialog mit der jüdischen Gemeinde blieb sie bis heute jedoch schuldig. Freiheit, wie sie sie für die Kunstakademie einfordert, bedingt immer auch Verantwortung – und Leitung bedingt Führung und Haltung. Kunstfreiheit darf nicht als Schutzschild für Antisemitismus dienen. Antisemitismus darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben, auch nicht in der Kunst.“

„Die Leitung der Kunstakademie hat heute auf Missverständnisse verwiesen und darauf, dass ihre Kommunikationsabteilung der Aufgabe offenbar nicht gewachsen gewesen sei. Hätte sie ihrer Verantwortung entsprochen, wäre das nicht notwendig gewesen. Zumal zum Schluss deutlich wurde, dass es hier nicht um künstlerischen Dialog, sondern um die politische Haltung der Künstlerin ging. Freiheit verlangt Verantwortung. Ich sehe nicht, dass die Leitung der Kunstakademie dieser Verantwortung entsprechen will und kann.“

Angela Freimuth

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