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Dr. Werner Pfeil

Landesregierung agiert bewusst hart an der Grenze zum Verfassungsbruch

Recherchen der Rheinischen Post zufolge soll die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen infolge des Terroranschlags von Solingen am 23. August 2024 massiven Einfluss genommen haben, indem die Antworten inhaltlich verändert und abgeschwächt wurden. Es liegt nahe, dass die beteiligten Ministerien bereit waren, den Abgeordneten umfassende Auskünfte zu liefern, aber von der Staatskanzlei aktiv daran gehindert wurden.

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Dazu erklärt Dr. Werner Pfeil, Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW im Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA)Ausschuss zur Aufklärung eines klar abgegrenzten Sachverhalts. Der Landtag kann ihn einsetzen und muss dies auf Antrag eines Fünftels seiner gesetzlichen Mitglieder tun; der Ausschuss erhebt die erforderlichen Beweise.Zum Glossareintrag V („Terroranschlag vom 23.08.2024“):

„Ministerpräsident Wüst hat nach dem Terroranschlag von Solingen maximale Transparenz versprochen. Was seine eigene Staatskanzlei jedoch tatsächlich liefert, ist das genaue Gegenteil: Informationen werden zurechtgestutzt, Antworten verwässert, Transparenz wird zur Fassade. Hendrik Wüsts Transparenzversprechen wurde vorsätzlich gebrochen.

Das ist nicht nur politisch enttäuschend, die Schwarz-GrünBezeichnung für die seit 2022 von CDU und Bündnis 90/Die Grünen getragene Landesregierung in Nordrhein-Westfalen.Zum Glossareintrag bewegt sich auch verfassungsrechtlich auf sehr dünnem Eis. Abgeordnete haben ein Recht auf vollständige und unverfälschte Antworten – das gilt auch für diejenigen Abgeordneten, die nicht Mitglied des Untersuchungsausschusses sind und gleichwohl Kleine AnfrageSchriftliches Auskunftsverlangen eines einzelnen Mitglieds des Landtags an die Landesregierung. Es darf sich nur auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen und höchstens fünf Unterfragen enthalten.Zum Glossareintrag gestellt haben. Dieses Recht wurde hier gezielt unterlaufen, obwohl die zuständigen Ministerien die Informationen längst umfassend zusammengetragen hatten. Es wäre ein Leichtes gewesen, Klarheit zu schaffen. Gründe, warum sie so vorgegangen ist, hat die Landesregierung bisher nicht überzeugend dargelegt. Dies wäre aber nach der Rechtsprechung des OVG Münster zwingend notwendig, zumal durch die schleppende Aktenlieferung und die Weigerung der Koalitionsfraktionen, Beweisbeschlüsse zu erlassen, die betroffenen Informationen auch im Untersuchungsausschuss nicht zügig zur Verfügung gestellt wurden, was der Verfassungsgerichtshof in seiner von der Landesregierung als Begründung angeführten Entscheidung von 1993 aber voraussetzt. Die Landesregierung agiert bewusst hart an der Grenze zum Verfassungsbruch, indem durch viele kleine Einzelmaßnahmen Abgeordnetenrechte verletzt wurden.

So verfestigt sich der Eindruck, dass seit dem Anschlag immer wieder verschleiert und vertuscht wird. Dass diese Manöver offenbar zentral aus der Staatskanzlei gesteuert wurden und Transparenz von dort aus sogar aktiv verhindert wird, ist eine neue Dimension.“

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