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Dr. Werner Pfeil

Verfassungswidrigkeit droht NRW-Verfassungsschutzgesetz massiv überarbeiten

Zum Entwurf der Schwarz-GrünBezeichnung für die seit 2022 von CDU und Bündnis 90/Die Grünen getragene Landesregierung in Nordrhein-Westfalen.Zum Glossareintrag für ein neues Verfassungsschutzgesetz NRWLandesgesetz über Aufgaben und Befugnisse des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes. Gegen zentrale Teile der im November 2025 beschlossenen Novelle haben nordrhein-westfälische FDP-Abgeordnete am 20. Mai 2026 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben; sie sehen Grundrechte und Bürgerrechte verletzt.Zum Glossareintrag haben Innen- und Rechtsausschuss des Landtags am heutigen Donnerstag eine gemeinsame Sachverständigenanhörung durchgeführt. Bei den Sachverständigen stieß der vorgelegte Entwurf auf Ablehnung.

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So wurde vor „beispiellosen Regelungen“ und der „Möglichkeit zur Schaffung eines totalen Überwachungsstaates“ gewarnt, es war von einer Überregulierung bei den Mitteln und einer gleichzeitig fehlenden Definition der Aufgaben des Verfassungsschutzes die Rede. Auch das vorgeschlagene Stufenkonzept zur Beobachtungsbedürftigkeit wurde als „völlig unbrauchbar“ verworfen, da es kaum anwendbar sei und letztlich jedes gewünschte Ergebnis rechtfertigen könne.

Dazu erklärt Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW:
„Wir brauchen einen starken, modernen und handlungsfähigen Verfassungsschutz. Angesichts hybrider Bedrohungen, digitaler Kommunikationswege und internationaler Verflechtungen ist eine Reform des geltenden NRW-Verfassungsschutzgesetzes dringend geboten. Doch spätestens nach der heutigen AnhörungEin Ausschuss kann Sachverständige, andere Auskunftspersonen und insbesondere Vertretungen betroffener Interessen anhören, um seine Beratungen fachlich vorzubereiten.Zum Glossareintrag ist klar: Auf die Landesregierung kommt viel Arbeit zu, um ein verfassungsgemäßes Gesetz herzustellen.

In der aktuellen Fassung halten wir Freie Demokraten den GesetzentwurfAusformulierter Vorschlag für ein neues Gesetz oder die Änderung eines bestehenden Gesetzes. Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags müssen von mindestens sieben Abgeordneten unterzeichnet sein und werden grundsätzlich in zwei, in bestimmten Fällen in drei Lesungen beraten.Zum Glossareintrag nicht für verfassungsgemäß. Dieses Gesetz muss massiv überarbeitet werden. Dem Gesetzesvorbehalt muss durch klare, transparente Regelungen Rechnung getragen werden. Es muss eindeutig nachvollziehbar sein, welche Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutz hat. Freiheit und Rechtsstaatlichkeit dürfen nicht durch ein Übermaß an Befugnissen oder schwammige Formulierungen gefährdet werden. Die schwarz-grüne Landesregierung muss einen neuen, verfassungsgemäßen Entwurf vorlegen, der die Sicherheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen gewährleistet, ohne die Grundrechte auszuhöhlen.“

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