Schneider (FDP) zur Landarztquote: Abiturnote allein sagt nicht, wer eine gute Ärztin wird
Wer sich verpflichtet, zehn Jahre als Hausarzt in einer unterversorgten Region zu arbeiten, kann über die Landarztquote einen Medizin-Studienplatz erhalten – unabhängig vom Numerus clausus. Jetzt gibt es Klagen gegen diese Verpflichtung.
Susanne Schneider
Susanne Schneider, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion NRW, sagte dem WDR:
„Die Landarztquote beruht auf Freiwilligkeit, aber ebenso auf Vertragstreue – und zwar auf beiden Seiten. Sie eröffnet einen zusätzlichen Weg ins Medizinstudium jenseits des starren Numerus clausus. Das ist richtig, denn eine Abiturnote allein sagt noch lange nicht, wer eine gute Ärztin oder ein guter Arzt wird. Zu diesem Modell gehört aber auch eine langfristige Verpflichtung. Wer sich sehenden Auges dafür entscheidet, erhält einen begehrten Studienplatz und erbringt dafür später eine vereinbarte Gegenleistung. Das ist keineswegs ungewöhnlich, auch bei der Bundeswehr sind Studienplatz und langjährige Dienstverpflichtung seit Langem miteinander verbunden.
Vertragstreue gilt aber für beide Seiten: Umgekehrt darf der Staat zugesagte Bedingungen nicht nachträglich einseitig verändern. Wenn bei Vertragsabschluss die Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin zugesagt wurde, muss sich auch das Land daran halten – erst recht, solange vielerorts immer noch Kinderärztinnen und Kinderärzte fehlen.“