Verfassungsbeschwerde gegen OVG-Stellenbesetzung - FDP: Schaden ist immens, Entscheidung unterstreicht gravierende Bedenken

Der Streit um die Besetzung des Präsidentenpostens am Oberverwaltungsgericht (OVG) geht in die nächste Runde. Nach WDR-Informationen hat ein unterlegener Mitbewerber auf den Posten jetzt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Hierzu sagt Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW:

Dr. Werner Pfeil

„Die Entscheidung, eine Verfassungsbeschwerde gegen das Stellenbesetzungsverfahren für die Präsidentschaft des Oberverwaltungsgerichts NRW einzulegen, unterstreicht die gravierenden Bedenken, die wir als FDP-Landtagsfraktion seit Beginn dieses Prozesses geäußert haben. Die Zusicherung der Landesregierung, bis zur Klärung durch das Bundesverfassungsgericht keinen der Bewerber zu ernennen, ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, wirft jedoch gleichzeitig ein Schlaglicht auf die tiefgreifenden Unstimmigkeiten und den Mangel an Transparenz, der dieses Verfahren von Anfang an begleitet hat.

Dass der Posten nun für viele Monate unbesetzt bleiben könnte, ist bedauerlich und wäre vermeidbar gewesen. Das verdeutlicht die Konsequenzen einer Vorgehensweise, die wir als völlig intransparent und höchst problematisch erachten. Es ist bezeichnend, dass es zu einem solchen Schritt kommen musste, um auf die offensichtlichen Missstände und das Potenzial für Vetternwirtschaft aufmerksam zu machen, was wir bereits frühzeitig kritisiert haben.

Der Schaden, den NRW-Justizminister Limbach angerichtet hat, ist immens. Wir fordern erneut eine vollständige und umfassende Aufklärung der Vorgänge um die Stellenbesetzung. Zudem sollte dieser Fall Anlass geben, das Verfahren zur Besetzung solch wichtiger juristischer Positionen grundlegend zu überdenken und zu reformieren, um derartige Situationen in der Zukunft zu vermeiden. Es geht hier nicht nur um die Besetzung einer einzelnen Position, sondern um das Vertrauen in die Integrität und Unabhängigkeit unseres Justizsystems."

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