Verfassungsrechtlicher Totalschaden
Stellungnahme des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen zu den Gesetzentwürfen der Landesregierung (2. NHHG 2022 und NRW-Krisenbewältigungsgesetz).
Statement von Henning Höne, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion NRW:
Auch im zweiten Anlauf verursacht die Landesregierung mit ihrer Finanzplanung einen verfassungsrechtlichen Totalschaden. Es ist bezeichnend, dass der Landesrechnungshof der Landesregierung ein weiteres Mal das verfassungsrechtliche ABC beibringen muss. Die schwarz-grüne Landesregierung zeigt sich beratungsresistent. Sie muss ihr finanzpolitisches Chaos endlich beenden. Es stellt sich jetzt die dringende Frage, wer eigentlich die Verantwortung für dieses Desaster übernimmt.
Wir fordern eine verfassungsgerechte Lösung für Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung muss Einsparpotenziale im regulären Haushalt identifizieren und Maßnahmen deutlich stärker priorisieren. Mindestens anteilig wären Krisenhilfen über den Kernhaushalt realisierbar. Bisher verweigert sich die Regierung aber einer Überprüfung. Schwarz-Grün geht lieber mit dem Kopf durch die Wand. Als Freie Demokraten wollen wir Wachstum und Wohlstand sichern. Diese Regierung riskiert beides. Das Koalitionsklima scheint wichtiger zu sein als Wohlstand und Arbeitsplätze. In Hessen gelingt es der Landesregierung, eine verfassungsfeste Krisenbewältigung über den Landeshaushalt abzubilden. Dem schwarz-grünen Kabinett um Ministerpräsident Hendrik Wüst scheinen dazu der Wille und das notwendige Handwerkszeug zu fehlen