Witzel (FDP): Beweislastumkehr im LADG streichen – FDP beantragt namentliche Abstimmung

In der heutigen Plenarsitzung berät der Landtag in zweiter Lesung über das sogenannte Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) der schwarz-grünen Landesregierung.

FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel

FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel

Besonders umstritten ist die abgeschwächte, aber unverändert vorgesehene Beweislastumkehr: Wer eine Diskriminierung behauptet, muss künftig nicht vollständig beweisen, dass eine Entscheidung tatsächlich diskriminierend motiviert war. Es genügt bereits, Tatsachen vorzutragen, die eine Diskriminierung überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen. Anschließend muss der Landesbedienstete nachweisen, dass kein Verstoß vorgelegen hat. Genau diese Beweislastumkehr hält die FDP-Landtagsfraktion NRW für hochproblematisch. Sie hat dazu einen Änderungsantrag (Drs. 18/20044) ins Plenum eingebracht, mit dem diese Regelung vollständig gestrichen werden soll. Damit würden wieder die allgemein üblichen Beweislastregeln gelten. Die Freien Demokraten haben zu dieser Frage eine namentliche Abstimmung beantragt.

 

Dazu erklärt Ralf Witzel, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion NRW:

„Das schwarz-grüne LADG bleibt auch nach den letzten hektischen Nachbesserungen überflüssig, handwerklich verfehlt und schädlich für die Funktionsfähigkeit unseres Staates. Die vermeintliche Schutzlücke gibt es nicht: Diskriminierendes staatliches Handeln ist schon heute rechtswidrig und kann mit bestehenden rechtsstaatlichen Instrumenten angegriffen werden. Wir brauchen kein Bürokratiemonster und kein Misstrauensgesetz für den öffentlichen Dienst.

Der zentrale Konstruktionsfehler des LADG ist die in § 8 vorgesehene Beweislastumkehr. Wer im öffentlichen Dienst täglich schwierige Ermessensentscheidungen trifft, darf nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Deshalb legen wir Freie Demokraten mit unserem Änderungsantrag den entscheidenden Korrekturvorschlag auf den Tisch: § 8 muss ersatzlos weg. Es darf nicht sein, dass Landesbeschäftigte künftig beweisen müssen, etwas nicht gedacht oder nicht aus einem bestimmten inneren Motiv getan zu haben. Dieser Gegenbeweis kann in der Praxis kaum gelingen.

Bei der namentlichen Abstimmung über die Beweislastumkehr wird sich zeigen, wer wirklich an der Seite unserer Lehrer, Polizisten, Justizvollzugsbediensteten und Steuerfahnder steht. Wer den öffentlichen Dienst stärken will, darf ihn nicht mit neuer Rechtfertigungs-, Abkassier- und Misstrauensbürokratie überlasten. Wenn CDU und Grüne ein LADG als grüne Trophäe im Koalitionsvertrag unbedingt auch gegen den breiten Mehrheitswillen der Betroffenen beschließen wollen, dann sollten sie zumindest den Mut haben, dieses Gesetz zuvor grundlegend zu korrigieren, statt den Beschäftigten sehenden Auges neue Lasten aufzubürden.“