FDP-Gesetzentwurf: Demokratische Teilhabe modernisieren – digital und bürgernah

Die FDP-Landtagsfraktion NRW setzt erneut einen zukunftsweisenden Schwerpunkt: Mit dem „Gesetz zur Einführung digitaler Bürgerbeteiligung“ soll es Bürgerinnen und Bürgern künftig ermöglicht werden, demokratische Beteiligungsinstrumente wie Volksinitiativen, Volksbegehren, Einwohneranträge und Bürgerbegehren auch digital zu nutzen. Dirk Wedel, Sprecher der FDP-Fraktion im Hauptausschuss, unterstreicht die Relevanz der Initiative: „Unser Ziel ist eine Bürgerbeteiligung, die den Menschen in ihrem Alltag entgegenkommt. Mit der Möglichkeit zur elektronischen Zeichnung schaffen wir einen niedrigschwelligen Zugang, der allen eine einfachere Mitgestaltung ermöglicht – ob von zu Hause, unterwegs oder barrierefrei.“

Dirk Wedel

Dirk Wedel

Digitale Ergänzung – effizient für Bürger und Verwaltung

Das Gesetz reagiert auf die Herausforderungen der bisherigen Verfahren, die vor allem analog und kostenintensiv sind. Die Überprüfung von Unterschriften beansprucht erhebliche Ressourcen. So kostete die Überprüfung der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ das Land NRW rund 240.000 Euro. Mit der Einführung digitaler Verfahren lassen sich diese Aufwände deutlich reduzieren. Wedel erklärt: „Die Digitalisierung macht Prozesse schneller, effizienter und weniger fehleranfällig. Wir entlasten die Verwaltung, sparen Kosten und machen gleichzeitig die Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger einfacher und attraktiver.“ Das Verfahren soll die bestehenden analogen Möglichkeiten nicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen. Bürgerinnen und Bürger können künftig zwischen der klassischen Unterschriftensammlung und der neuen elektronischen Zeichnung wählen. Die elektronische Unterstützung erfolgt über ein Onlineportal des Landes, das hohe Datenschutzstandards erfüllt und flexibel ausgestaltet wird. „Unsere Lösung stellt sicher, dass niemand ausgeschlossen wird – analog und digital stehen gleichberechtigt nebeneinander“, betont Wedel.

Vorteile für Bürgerinnen und Bürger

Nordrhein-Westfalen orientiert sich bei der Umsetzung an Best Practices aus anderen Bundesländern und EU-Staaten, die digitale Bürgerbeteiligung bereits erfolgreich etabliert haben. Die Weiterentwicklung der Plattform beteiligung.nrw.de bietet dafür eine solide Grundlage. „Mit diesem Gesetz stärken wir unsere Demokratie und machen NRW zu einem Vorbild für moderne Bürgerbeteiligung in Deutschland“, hebt Wedel hervor. Das Gesetz eröffnet neue Möglichkeiten: Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen profitieren von barrierefreien Zugängen, die politische Debatte gewinnt durch eine größere Reichweite an Qualität, und Beteiligungsprozesse werden resilienter gegenüber äußeren Einflüssen. Wedel schließt: „Eine Demokratie, die sich den Lebensrealitäten der Menschen anpasst, ist eine starke und widerstandsfähige Demokratie.“

Die FDP-Landtagsfraktion NRW fordert die schnelle Umsetzung des Gesetzes und die Bereitstellung der notwendigen Mittel durch das Land, damit die digitale Bürgerbeteiligung bei Volksinitiativen, Volksbegehren, Einwohneranträgen und Bürgerbegehren schon bald in Nordrhein-Westfalen Realität wird.

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