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Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 15

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GesetzentwurfAusformulierter Vorschlag für ein neues Gesetz oder die Änderung eines bestehenden Gesetzes. Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags müssen von mindestens sieben Abgeordneten unterzeichnet sein und werden grundsätzlich in zwei, in bestimmten Fällen in drei Lesungen beraten.Zum Glossareintrag der Landesregierung
Drucksache (DS)Amtliches Parlamentsdokument, etwa ein Gesetzentwurf, Antrag, eine Anfrage oder ein Ausschussbericht. Drucksachen werden verteilt, nummeriert und im Dokumentenarchiv des Landtags veröffentlicht.Zum Glossareintrag 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und FinanzausschussFachausschuss des Landtags für Haushalt und Finanzen. Haushaltsvorlagen der Landesregierung dürfen erst zur Abstimmung gestellt werden, wenn ihre Beratung in diesem Ausschuss abgeschlossen ist.Zum Glossareintrag
Drucksache 18/1904

Kapitel 04 010
Ministerium

Titel 539 00
Durchführung der Ferienpraxis und des Rechtskundeunterrichts an Schulen

Erhöhung des Baransatzes

Haushalt 2023

von 200.000 Euro
um 200.000 Euro
auf 400.000 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

575.000 Euro

Begründung:

Prävention ist maßgeblich bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Wachsamkeit und Sensibilität für nicht mehr angemessene Entwicklungen oder Äußerungen müssen bereits in jungen Jahren vermittelt werden. Das Wissen darüber, was erlaubt und was verboten ist, bildet die Grundlage, um Kinder zu stärken.

Daher ist in Nordrhein-Westfalen das Angebot des „Rechtskundeunterrichts“ auch an Grundschulen ausgeweitet worden, an dem Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen freiwillig teilnehmen können. Im Rahmen der zu entwickelnden Leitlinien für die inhaltliche Ausgestaltung dieser Arbeitsgemeinschaften soll auch ein Modul zur Thematik der „(sexualisierten) Gewalt gegen Kinder“ aufgenommen werden.

Mit diesem Änderungsantrag sollen die Mittel für die Bereitstellung und Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen ermöglicht werden.

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