Haushalts- und Finanzausschuss
Fachausschuss des Landtags für Haushalt und Finanzen. Haushaltsvorlagen der Landesregierung dürfen erst zur Abstimmung gestellt werden, wenn ihre Beratung in diesem Ausschuss abgeschlossen ist.
Fachausschuss des Landtags für Haushalt und Finanzen. Haushaltsvorlagen der Landesregierung dürfen erst zur Abstimmung gestellt werden, wenn ihre Beratung in diesem Ausschuss abgeschlossen ist.
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https://fdp.fraktion.nrw/glossar/haushalts-und-finanzausschuss/
Stand: 27.09.2026
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