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Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 37

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GesetzentwurfAusformulierter Vorschlag für ein neues Gesetz oder die Änderung eines bestehenden Gesetzes. Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags müssen von mindestens sieben Abgeordneten unterzeichnet sein und werden grundsätzlich in zwei, in bestimmten Fällen in drei Lesungen beraten.Zum Glossareintrag der Landesregierung
Drucksache (DS)Amtliches Parlamentsdokument, etwa ein Gesetzentwurf, Antrag, eine Anfrage oder ein Ausschussbericht. Drucksachen werden verteilt, nummeriert und im Dokumentenarchiv des Landtags veröffentlicht.Zum Glossareintrag 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und FinanzausschussFachausschuss des Landtags für Haushalt und Finanzen. Haushaltsvorlagen der Landesregierung dürfen erst zur Abstimmung gestellt werden, wenn ihre Beratung in diesem Ausschuss abgeschlossen ist.Zum Glossareintrag
Drucksache 18/1908

Kapitel 08 200
Kommunales

Titel 686 71
Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland

Absenkung des Baransatzes

Haushalt 2023

von 3.000.000 Euro
um 2.500.000 Euro
auf 500.000 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

3.000.000 Euro

Begründung:

Für sonstige Zwecke kann weniger Geld angesetzt werden. Daher Reduzierung auf 500.000 Euro.

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Mehr zum Schwerpunkt: Minus fetter Staat

Dieser Inhalt ist Teil unseres Schwerpunkts „Minus fetter Staat“. Der Schwerpunkt bündelt alle politischen Themen, die Bürokratie abbauen, Steuern senken, Verwaltung modernisieren und Kommunen finanziell handlungsfähig machen.

„Minus fetter Staat“ ist einer von fünf Schwerpunkten, mit denen die FDP-Fraktion NRW das Comeback des Landes gestalten will.

Schwerpunkt

Minus fetter Staat

Ein Staat muss stark sein, wo er gebraucht wird – und schlank bleiben, wo er Freiheit, Fortschritt und Möglichkeiten von Menschen, Unternehmen und Kommunen blockiert.

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