Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 37
Details
Gesetzentwurf – Begriffserklärung anzeigen der Landesregierung
Drucksachen – Begriffserklärung anzeigen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Begriffserklärung anzeigen
Drucksache 18/1908
Kapitel 08 200
Kommunales
Titel 686 71
Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland
Absenkung des Baransatzes
Haushalt 2023
von 3.000.000 Euro
um 2.500.000 Euro
auf 500.000 Euro
Ansatz lt. Haushalt 2022
3.000.000 Euro
Begründung:
Für sonstige Zwecke kann weniger Geld angesetzt werden. Daher Reduzierung auf 500.000 Euro.
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Ansprechpartner
-
Marcel Hafke
Parlamentarischer Geschäftsführer Sprecher für Inneres -
Henning Höne
Fraktionsvorsitzender