Zum Inhalt springen

Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 59

Details

Details

GesetzentwurfAusformulierter Vorschlag für ein neues Gesetz oder die Änderung eines bestehenden Gesetzes. Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags müssen von mindestens sieben Abgeordneten unterzeichnet sein und werden grundsätzlich in zwei, in bestimmten Fällen in drei Lesungen beraten.Zum Glossareintrag der Landesregierung
Drucksache (DS)Amtliches Parlamentsdokument, etwa ein Gesetzentwurf, Antrag, eine Anfrage oder ein Ausschussbericht. Drucksachen werden verteilt, nummeriert und im Dokumentenarchiv des Landtags veröffentlicht.Zum Glossareintrag 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und FinanzausschussFachausschuss des Landtags für Haushalt und Finanzen. Haushaltsvorlagen der Landesregierung dürfen erst zur Abstimmung gestellt werden, wenn ihre Beratung in diesem Ausschuss abgeschlossen ist.Zum Glossareintrag
Drucksache 18/2121

Kapitel 11 020
Allgemeine Bewilligungen

Titel 686 10 (neu)
Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland

Ausbringung eines Haushaltstitels und Erhöhung des Baransatzes

Haushalt 2023

von – Euro
um 275.000.000 Euro
auf 275.000.000 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

– Euro

Begründung:

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen muss in der aktuellen Energie- und Inflationskrise ein eigenes ergänzendes Entlastungs- und Härtefallprogramm („NRW.hilft“) auflegen, um verbleibende Lücken in den umfangreichen Hilfsmaßnahmen des Bundes zu schließen. In Anlehnung an das im Bundesland Hessen gemeinsam von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ausgearbeitete Entlastungsprogramm in Höhe von 200 Mio. Euro ist ein entsprechend hochskaliertes und an die speziellen Gegebenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen angepasstes Hilfsprogramm mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Mrd. Euro zu beschließen.

Eine wichtige Komponente des Programms sind stabilisierende Hilfen für die vielschichtige soziale Infrastruktur des Landes. Angesichts stark gestiegener laufender Kosten besteht in vielen Einrichtungen, Initiativen und Betrieben der sozialen Infrastruktur eine Deckungslücke. Es drohen heruntergefahrene Tätigkeiten und Betriebsaufgaben. Betroffen sind Krankenhäuser, Pflege- und Rehaeinrichtungen, Kindertagesstätten, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Wohnungslosenhilfe oder auch Beratungsstellen und die Tafeln.

Mit den hier eingestellten Haushaltsmitteln wird unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und unter Einbeziehung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) ein Sozialfallfonds eingerichtet und bewirtschaftet, der betroffenen Einrichtungen und Betrieben Billigkeitsleistungen zur Aufrechterhaltung ihrer Tätigkeit bzw. zur Abwendung von kurzfristig drohender Zahlungsunfähigkeit zur Verfügung stellt und so drohende Einschnitte bei der sozialen Infrastruktur in NRW verhindert.

Download

Download

Ansprechpartner

Ansprechpartner


NRW-Update Abonnieren Sie unseren Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden: zu den Themen, Ideen und Menschen, die Nordrhein-Westfalen voranbringen. Wir informieren Sie regelmäßig über unsere Arbeit im Landtag und Neuigkeiten des FDP-Landesverbandes NRW.

Jetzt anmelden zum Newsletter
  • Aktuell informiert
  • Direkt aus dem Landtag

Mehr zum Schwerpunkt: Minus fetter Staat

Dieser Inhalt ist Teil unseres Schwerpunkts „Minus fetter Staat“. Der Schwerpunkt bündelt alle politischen Themen, die Bürokratie abbauen, Steuern senken, Verwaltung modernisieren und Kommunen finanziell handlungsfähig machen.

„Minus fetter Staat“ ist einer von fünf Schwerpunkten, mit denen die FDP-Fraktion NRW das Comeback des Landes gestalten will.

Schwerpunkt

Minus fetter Staat

Ein Staat muss stark sein, wo er gebraucht wird – und schlank bleiben, wo er Freiheit, Fortschritt und Möglichkeiten von Menschen, Unternehmen und Kommunen blockiert.

In die Zwischenablage kopiert.