Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 9
Details
Gesetzentwurf – Begriffserklärung anzeigen der Landesregierung
Drucksachen – Begriffserklärung anzeigen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Begriffserklärung anzeigen
Drucksache 18/1902
Kapitel 02 040
Internationale Aufgaben
Titel 633 00
Förderung der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit
Erhöhung des Baransatzes
Haushalt 2023
von 286.500 Euro
um 186.500 Euro
auf 100.000 Euro
Ansatz lt. Haushalt 2022
286.500 Euro
Begründung:
Nur wenige Kommunen betätigen sich in der Entwicklungszusammenarbeit. Die unterstützenswerten Einzelprojekte entfalten in der Gesamtschau allerdings keine großen Effekte.
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Ansprechpartner
-
Henning Höne
Fraktionsvorsitzender -
Marcel Hafke
Parlamentarischer Geschäftsführer Sprecher für Inneres