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Ralf Witzel

Landesregierung muss Attraktivitätsoffensive für den Öffentlichen Dienst fortsetzen – Staatliche Handlungsfähigkeit in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels sichern

Details

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Das Ausmaß unbesetzter Stellen im Öffentlichen Dienst des Landes hat sich seit dem letzten Jahr in Nordrhein-Westfalen dauerhaft bei über 20.000 Stellen eingependelt. Die Kommunen sind in dieser Zahl noch gar nicht mit enthalten. Zu Jahresbeginn 2023 sind es beachtliche 21.000 Stellenvakanzen gewesen.

Vor geraumer Zeit hat der Finanzminister auf Anfrage der FDP-Landtagsfraktion ebenfalls einräumen müssen, dass in den nächsten Jahren weitere über 30.000 Beschäftigte in Pension gehen, die sich aktuell im Lebensalter von 61 Jahren oder mehr befinden. Die im Altersaufbau des Öffentlichen Dienstes bei Landespersonal insgesamt größte Gruppe der Beschäftigten ist die zweitälteste mit fast 88.000 Köpfen (in der Lebensaltersspanne von 51 bis 60 Jahren). Auch angesichts des bereits bestehenden und weiter zunehmenden Fachkräftemangels wächst der Problemdruck.

Bei letzten Ausbildungsbeginn sind im Landesdienst etliche Stellen unbesetzt geblieben. Dieses Phänomen hat sich sogar in bislang begehrten Ausbildungsgängen bei der Polizei oder der Finanzverwaltung (Studium im Schloss Nordkirchen) gezeigt, und bewerberseitige Rücknahmen können nicht mehr durchgängig nachbesetzt werden. Die Engpässe betreffen aktuell berufliche Ausbildungen mit mittlerem Bildungsabschluss ebenso wie Studiengänge für Abiturienten.

Handlungsnotwendigkeiten

Handlungsnotwendigkeiten

Der allgemeine Fachkräftemangel erreicht zunehmend auch den Öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen. Längst sind nicht nur Lehrerstellen betroffen. Trotz der Krisenzeit mit ihren einhergehenden Unsicherheiten können auf Lebenszeit sichere Beamtenstellen mit attraktiver Alterssicherung zunehmend nicht in der nötigen Qualität und Quantität besetzt werden. Außerdem wird der Beamtenstatus von Absolventen in den ersten Dienstjahren immer häufiger durch Eigenkündigung freiwillig aufgegeben.

Der Deutsche Beamtenbund hat bereits vor einiger Zeit bundesweit für Bund, Länder und Kommunen ein Defizit von fast 330.000 Stellen vorhergesagt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat auch aus diesem Grunde in der letzten Legislaturperiode / WahlperiodeZeitraum, für den der Landtag gewählt ist. In Nordrhein-Westfalen dauert die Wahlperiode fünf Jahre und beginnt mit dem ersten Zusammentritt des neu gewählten Landtags.Zum Glossareintrag mit einer Attraktivitätsoffensive begonnen, die erste positive Ergebnisse bewirkt hat. So ist beispielsweise das langjährige Ärgernis der fachlich nicht gerechtfertigten Kostendämpfungspauschale beseitigt oder sind in einem ersten Schritt neue Freiheiten bei der Arbeitsgestaltung wie durch mobile Arbeit sowie Langzeitarbeitskonten als freiwilliges zusätzliches Angebot geschaffen worden.

Die Ankündigungen der amtierenden Mehrheit in ihrem Koalitionsvertrag zur Stärkung und Modernisierung des Öffentlichen Dienstes hat bislang keine für die Beschäftigten oder ihre Vertretungen feststellbaren Verbesserungen für die ganze Breite der Bediensteten sowie der Tarifbeschäftigten mit sich gebracht. Dabei wächst der Bedarf nach Signalen fortgesetzter Wertschätzung und Attraktivitätssteigerung kontinuierlich.

Beschlussfassung

Beschlussfassung

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • die in der letzten Wahlperiode begonnene Attraktivitätsoffensive für den Öffentlichen Dienst umgehend fortzusetzen
     
  • dazu mit den Berufsverbänden in regelmäßigen Dialogformaten zusammenzutreffen, um die Perspektiven für die Weiterentwicklung des Öffentlichen Dienstes im Land Nord- rhein-Westfalen zu erörtern
     
  • dem Parlament gegenüber regelmäßig über den Stand der Gespräche zu berichten
     
  • die im Koalitionsvertrag angekündigten Veränderungen für den Öffentlichen Dienst (wie beispielsweise Arbeitszeitentlastung für Bedienstete mit Betreuungsverantwortlichkeiten, Überarbeitung des Zulagenwesens oder Flexibilisierung des starren Laufbahnrechts) mit einem Zeitplan und konkreten Vorhaben zu unterlegen und diese Planungen öffentlich zu präsentieren.
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