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FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel

Beweislastumkehr im Landes-Antidiskriminierungsgesetz rechtsstaatlich bedenklich

Die Schwarz-GrünBezeichnung für die seit 2022 von CDU und Bündnis 90/Die Grünen getragene Landesregierung in Nordrhein-Westfalen.Zum Glossareintrag bringt in dieser Woche ihren Entwurf für ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz in den Landtag ein. Dabei zeigen die eigenen Zahlen der Landesregierung: Reale Diskriminierungsfälle durch Landesbeamte liegen im Promillebereich. Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion NRW verursacht das Gesetz unnötige Bürokratie und stellt Beamte unter Generalverdacht.

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Gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger erklärte Ralf Witzel, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion NRW:

„Jede tatsächliche Diskriminierung ist eine zu viel. Reale Vorkommnisse widersprechen zurecht seit jeher unserer Werteordnung des Grundgesetzes und dem Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Ministerpräsident Hendrik Wüst hat zur Staatsmodernisierung unlängst einen großflächigen Bürokratieabbau gefordert. Doch jetzt will seine Regierung als Sonderweg zusätzlich noch ein Antidiskriminierungsgesetz in NRW einführen, dessen Nutzen zweifelhaft ist. In den letzten Jahren sind nicht einmal im Promillebereich reale Vorkommnisse bei Beamten bekannt geworden. Diese fühlen sich jetzt verständlicherweise unter einen Generalverdacht gestellt.

Einer subjektiv angenommenen Diskriminierung liegt nicht automatisch eine reale Benachteiligungsabsicht zugrunde. Es ist rechtsstaatlich bedenklich, wenn durch Beweislastumkehr zukünftig für Beschwerden nicht einmal überprüfbare Beweise notwendig sind. Es ist in der Praxis kaum beweisbar, ohne böse Absicht gehandelt zu haben. Hoffentlich entwickelt sich aus dem Gesetz kein neues Geschäftsmodell zum Abkassieren wie bei AGG-Hoppern schon heute bekannt.“

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