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Dr. Werner Pfeil

Gesetz mit angezogener Handbremse FDP kritisiert wenig ambitionierte BHKG-Novelle der Landesregierung – Empfehlungen des Untersuchungsausschusses nur zum Teil berücksichtigt

Nach vier Jahren legt die Landesregierung ihren GesetzentwurfAusformulierter Vorschlag für ein neues Gesetz oder die Änderung eines bestehenden Gesetzes. Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags müssen von mindestens sieben Abgeordneten unterzeichnet sein und werden grundsätzlich in zwei, in bestimmten Fällen in drei Lesungen beraten.Zum Glossareintrag zur Modernisierung des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes (BHKG) vor. Doch anstelle einer kraftvollen Neuausrichtung sieht die FDP-Landtagsfraktion NRW vor allem kosmetische Korrekturen ohne echten Fortschritt. Dr. Werner Pfeil, Sprecher der FDP-Fraktion im Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA)Ausschuss zur Aufklärung eines klar abgegrenzten Sachverhalts. Der Landtag kann ihn einsetzen und muss dies auf Antrag eines Fünftels seiner gesetzlichen Mitglieder tun; der Ausschuss erhebt die erforderlichen Beweise.Zum Glossareintrag II „Hochwasserkatastrophe“, erklärt: „Dieser Gesetzentwurf läutet keine Zeitenwende ein, sondern beschreibt ein ´Weiter so´ – mit leichten Modifikationen. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen deutlich mehr erwarten, nachdem 2021 das staatliche Krisenmanagement versagt hat. Die Handlungsempfehlungen des Untersuchungsausschusses sind nur zum Teil berücksichtigt. Was wir aber brauchen, ist ein robuster, moderner Rechtsrahmen für echte Resilienz und die Einsicht, dass wir aus den Fehlern gelernt haben. Stattdessen erleben wir ein Sammelsurium an Begriffskosmetik – aber keine strukturellen Innovationen.“

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Kritik üben die Freien Demokraten auch daran, dass die Landesregierung vorgibt, die Änderungen würden keine unmittelbaren Kosten verursachen. Marc Lürbke, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, erläutert: „Es ist schlicht unglaubwürdig, den Kommunen neue Aufgaben wie Krisenstabsverpflichtung oder Bedarfsplanung zu übertragen und gleichzeitig zu behaupten, das koste nichts. So geht man nicht mit Verantwortungsträgern vor Ort um. Wer im Katastrophenschutz ernst machen will, muss auch für die personelle und finanzielle Ausstattung sorgen!“ Der Liberale sieht aber auch gute Ansätze: „Positiv ist, dass das Land künftig dauerhaft Ausrüstung für den Brand- und Katastrophenschutz lagert. Das entlastet die Einsatzkräfte vor Ort und spart Kosten. Mit der Gesetzesänderung werden zudem ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in bestimmten Einheiten besser abgesichert. Sie werden rechtlich genauso behandelt wie Feuerwehrleute oder Mitglieder anerkannter Hilfsorganisationen – und das gilt sogar bei Einsätzen, die noch keine offizielle Katastrophe sind. Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Helferschutz.“

Pfeil ergänzt: „Auch soll zukünftig ein digitales Lagebild möglich sein. Daran haperte es nämlich bei der Hochwasserkatastrophe, weswegen wir als FDP-Fraktion immer ein Echtzeit-Lagebild gefordert und in die Handlungsempfehlungen eingebaut haben. Hier ist noch Luft nach oben, denn der Begriff ´Echtzeit´ fehlt.“ Die FDP fordert, den Gesetzesentwurf im Innenausschuss gründlich zu beraten und an relevanten Stellen nachzubessern. Insbesondere bei der Unterstützung des Ehrenamts, der Verzahnung mit dem Zivilschutz und bei der digitalen Einsatzkoordination sieht die FDP-Fraktion dringenden Handlungsbedarf.

Pfeil abschließend: „Es braucht mehr als warme Worte für das Ehrenamt und allgemeine Bekenntnisse zur Warninfrastruktur. NRW braucht eine praxisnahe Reform, mit der Schwarz-GrünBezeichnung für die seit 2022 von CDU und Bündnis 90/Die Grünen getragene Landesregierung in Nordrhein-Westfalen.Zum Glossareintrag echte Konsequenzen aus den Fehlern der Vergangenheit zieht!“

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