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Marc Lürbke

FDP kritisiert Gesetzentwurf für Bezahlkarte Gefahr eines unüberschaubaren Flickenteppichs

Marc Lürbke, innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW, äußert sich kritisch zum GesetzentwurfAusformulierter Vorschlag für ein neues Gesetz oder die Änderung eines bestehenden Gesetzes. Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags müssen von mindestens sieben Abgeordneten unterzeichnet sein und werden grundsätzlich in zwei, in bestimmten Fällen in drei Lesungen beraten.Zum Glossareintrag der grünen Fluchtministerin Josefine Paul.

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„Der vorliegende Gesetzentwurf bietet zwar einen notwendigen Rahmen zur Einführung der Bezahlkarte, greift aber in entscheidenden Punkten zu kurz. Die Bezahlkarte, die längst überfällig ist und von der FDP seit Monaten standardisiert und flächendeckend gefordert wird, wird durch die ideologischen Spielereien von Fluchtministerin Josefine Paul zu stark verwässert. Die vorgesehene Opt-Out-Regelung für Kommunen gefährdet eine landeseinheitliche Umsetzung, die für Transparenz und Fairness sorgen soll. Es besteht die Gefahr, dass durch unterschiedliche kommunale Regelungen ein unüberschaubarer Flickenteppich entsteht, der die Wirksamkeit der Bezahlkarte erheblich einschränkt.

Wir fordern deshalb klare Nachbesserungen: Die Opt-Out-Regelung muss verhindert werden, um politische Willkür zu vermeiden. Es darf nicht sein, dass einzelne Kommunen wie Dortmund, Duisburg oder Bochum die Einführung der Bezahlkarte blockieren und so Fehlanreize bei der Migration weiter bestehen bleiben.

Zudem ist es essenziell, dass das Parlament stärker in die konkrete Ausgestaltung der Verordnung eingebunden wird. Eine vorherige AnhörungEin Ausschuss kann Sachverständige, andere Auskunftspersonen und insbesondere Vertretungen betroffener Interessen anhören, um seine Beratungen fachlich vorzubereiten.Zum Glossareintrag des zuständigen Fachausschusses vor dem Erlass der Verordnung ist unverzichtbar, um eine transparente und demokratische Entscheidungsfindung zu gewährleisten.

Die Bezahlkarte darf nicht zu einem halbherzigen Kompromiss verkommen, sondern muss als wirksames Instrument gegen Missbrauch und Fehlanreize etabliert werden. Unsere Änderungsanträge werden darauf abzielen, genau dies zu erreichen.“

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