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Susanne Schneider

Gewaltschutz muss alle Betroffenen erreichen

Der AusschussFachgremium, das der Landtag für die Dauer der Wahlperiode zur Vorbereitung seiner Beschlüsse einsetzt. Ausschüsse beraten überwiesene Gegenstände und geben dem Landtag in der Regel Beschlussempfehlungen.Zum Glossareintrag für Gleichstellung und Frauen hat sich am heutigen Donnerstag im Rahmen einer AnhörungEin Ausschuss kann Sachverständige, andere Auskunftspersonen und insbesondere Vertretungen betroffener Interessen anhören, um seine Beratungen fachlich vorzubereiten.Zum Glossareintrag mit dem GesetzentwurfAusformulierter Vorschlag für ein neues Gesetz oder die Änderung eines bestehenden Gesetzes. Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags müssen von mindestens sieben Abgeordneten unterzeichnet sein und werden grundsätzlich in zwei, in bestimmten Fällen in drei Lesungen beraten.Zum Glossareintrag der Landesregierung zur Schaffung eines bedarfsgerechten Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt befasst.

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Dazu erklärt Susanne Schneider, gleichstellungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion NRW:

„Gewaltschutz muss alle Betroffenen erreichen. Doch der Gesetzentwurf der Landesregierung greift dabei viel zu kurz. Er berücksichtigt Gewalt gegen Männer und deren besonderen Schutz- und Beratungsbedarf längst nicht ausreichend. Auch auf die Situation von anderen vulnerablen Gruppen, wie zum Beispiel Frauen mit Behinderungen, die auf barrierefreie Schutzplätze angewiesen sind, wird zu wenig eingegangen.

Wer einen effektiven Gewaltschutz organisieren will, muss vor allem auch auf Prävention setzen. Das kommt bei den Plänen der Landesregierung aber kaum vor. Zudem bestehen bei der Bekämpfung von Hochrisikofällen wie drohenden Femiziden erhebliche Lücken – trotz steigender Zahlen.

Die Sachverständigen haben außerdem auf ungelöste Finanzierungsfragen hingewiesen. Es kann nicht sein, dass das Land einen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag übernimmt, die Finanzierung aber nur im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel gewährleistet und weiterhin auf freiwillige kommunale Mittel angewiesen ist. Wir brauchen ein Gewalthilfesystem, das Gewalt frühzeitig verhindert, alle Betroffenen in den Blick nimmt und verlässlich finanziert ist. Die Landesregierung muss daher ihren Gesetzentwurf unbedingt nachbessern.“

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