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Yvonne Gebauer

Hilfe für Betroffene des Bottroper Apothekerskandals ausweiten

Die Fraktionen von CDU, GRÜNEN und FDP haben am heutigen Dienstag in ihren Fraktionssitzungen einen AntragFörmlicher Vorschlag, zu dem der Landtag einen Beschluss fassen soll. Jedes Mitglied des Landtags, jede Fraktion und jede Gruppe darf Anträge stellen; sie sind schriftlich einzubringen.Zum Glossareintrag beschlossen, um im Fall des Bottroper Apothekerskandals den Kreis der Anspruchsberechtigten für eine Entschädigung durch das Land Nordrhein-Westfalen zu erweitern.

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Der Landtag hatte für Billigkeitsleistungen in Höhe von jeweils 5.000 Euro für die Geschädigten vor einem Jahr insgesamt zehn Millionen Euro bereitgestellt. Die Antragsfrist wird von Ende Dezember dieses Jahres auf Ende März 2023 verlängert, um sicherzustellen, dass antragsberechtigte Personen genug Zeit haben, sich zu melden. Die bereitgestellten Mittel werden durch den derzeitigen Kreis der Anspruchberechtigten voraussichtlich nicht ausgeschöpft werden. Dazu erklären die gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen Marco Schmitz (CDU),  Meral Thoms (GRÜNE) und Yvonne Gebauer (FDP):

„Unser fraktionsübergreifendes Ziel war und ist, das Leid der Betroffenen des Bottroper Apothekerskandals ein Stück weit zu mildern. Dafür haben wir als Landtag zehn Millionen Euro bereitgestellt –mit unserem aktuellen Antrag gehen wir einen weiteren Schritt, um sicherzustellen, dass dieses Geld wirklich bei den Menschen ankommt, die es brauchen. Unter den Taten des Apothekers haben nicht nur die rund 2000 Menschen gelitten, die zwischen 2012 und 2016 definitiv falsche Krebsmedikamente erhalten haben und ausdrücklich im Urteil erwähnt sind. Seit dem Aufdecken des Skandals fragen sich vermutlich viele ehemalige Krebspatientinnen und -patienten, ob ihre Heilung schneller verlaufen und ihr Leiden erträglicher gewesen wäre, hätten sie  aus einer anderen als dieser Apotheke ihre Medikamente erhalten. Darüber hinaus gibt es Familien, die einen lieben Menschen verloren haben und mit der Unsicherheit leben, ob auch diese falsch behandelt wurden und nur deshalb den Kampf gegen die Krankheit verloren haben. Wir finden, dass auch sie Unterstützung verdient haben und wollen deshalb den Kreis der Berechtigten für die Billigkeitsleistungen des Landes erweitern. Dies soll gemeinsam mit einer verlängerten Antragsfrist dafür sorgen, dass die bereitgestellten Mittel besser bei den Betroffenen ankommen. Wir können den Patientinnen und Patienten ihre Unsicherheit nicht nehmen und den Hinterbliebenen nicht ihren Schmerz – aber wir können als Land ein Zeichen setzen, dass wir um diese Gefühle wissen, sie ernst nehmen und uns an die Seite der Betroffenen stellen.“

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