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Dr. Werner Pfeil

Katastrophe aufklären und Lehren für die Zukunft ziehen

Auf Initiative der FDP-Landtagsfraktion hat der Landtag heute beschlossen, den Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA)Ausschuss zur Aufklärung eines klar abgegrenzten Sachverhalts. Der Landtag kann ihn einsetzen und muss dies auf Antrag eines Fünftels seiner gesetzlichen Mitglieder tun; der Ausschuss erhebt die erforderlichen Beweise.Zum Glossareintrag „Hochwasser“ fortzusetzen. Mit dem gemeinsamen Einsetzungsbeschluss der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP wird die Aufklärung der schlimmen Katastrophe vom Juli 2021 zu einem Abschlussbericht geführt. Der designierte Obmann der FDP-Landtagsfraktion im PUA Werner Pfeil erklärte in seiner Rede im Parlament unter anderem:

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„Dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Hochwasser aus der letzten Legislatur blieb nur wenig Zeit, gerade einmal sieben Monate, um den umfangreichen Untersuchungsauftrag zu erfüllen. Im Verlauf des alten PUA Hochwasser wurden viele Strukturen und Abläufe auf den Prüfstand gestellt. Das betrifft sowohl die Warnung der Bevölkerung sowie die Unterstützung der freiwilligen Hilfsorganisationen als auch die Bewältigung der Katastrophe im Sinne einer effektiven Gefahrenabwehr. Bereits die bisherigen Ergebnisse haben ergeben, dass Nordrhein-Westfalen auf extreme Hochwasser gerade an mittleren und kleinen Flüssen und Gewässern nicht gut vorbereitet war.

Nicht ausgereicht hat jedoch die zur Verfügung gestandene Zeit, um alle benannten Zeugen zu hören und die erstellten Gutachten auszuwerten. Das Ziel des PUA geht weiter als die bisherigen Erkenntnisse, die uns vorliegen. Das Ziel ist auch und gerade die Verbesserung des Katastrophenschutzes in seinen Grundstrukturen generell und insgesamt. Der AusschussFachgremium, das der Landtag für die Dauer der Wahlperiode zur Vorbereitung seiner Beschlüsse einsetzt. Ausschüsse beraten überwiesene Gegenstände und geben dem Landtag in der Regel Beschlussempfehlungen.Zum Glossareintrag konnte lediglich einen Zwischenbericht über den damaligen Sachstand vorlegen. Eine Auswertung der Erkenntnisse, die durch Aktenkunde, Zeugenaussagen und Gutachten gewonnen wurden, hat bis jetzt nicht stattgefunden. Ein Untersuchungsausschuss ohne Ergebnis ist jedoch wertlos und er wird dem Leid der Betroffenen nicht gerecht. Ohne Ergebnis wäre ein Untersuchungsausschuss nur eine Verschwendung von Zeit, Ressourcen und Steuergeldern.

Insofern ist es zwingend notwendig, die Untersuchungen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Juli 2021zu einem vernünftigen und zufriedenstellenden Abschluss zu bringen. In der letzten Ausschusssitzung habe sich alle Fraktionen für eine Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Hochwasserkatastrophe“ in dieser Legislatur ausgesprochen. Begründet wurde diese Haltung insbesondere damit, dass man es den 49 Todesopfern und ihren Angehörigen schuldig sei, die möglichen Missstände, die zu dem Unglück geführt haben könnten, aufzudecken. Dieser Grund kann doch nicht wegfallen, weil sich die politischen Verhältnisse geändert haben. Dadurch würde die bisherige Aufklärung und auch die Politik, also wir alle, an Glaubwürdigkeit verlieren.

Ich freue mich daher ganz besonders, dass nicht nur die die SPD, sondern auch CDU und Grüne diesen AntragFörmlicher Vorschlag, zu dem der Landtag einen Beschluss fassen soll. Jedes Mitglied des Landtags, jede Fraktion und jede Gruppe darf Anträge stellen; sie sind schriftlich einzubringen.Zum Glossareintrag mit uns gemeinsam stellen, denn wir als Parlament sind zuständig für die Regelungen, die im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz bezogen auf alle möglichen Szenarien gelten.“

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