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Dr. Werner Pfeil

NRW-Justizminister Limbach weiter in der Kritik Manipulationsverdacht nicht ausgeräumt: „Das ist unwürdig und respektlos“

In der 4. Sondersitzung des Rechtsausschusses im Landtag NRW gerät Justizminister Benjamin Limbach ins Kreuzfeuer, als es um die Fragen zum intransparenten Bewerbungsverfahren für das höchste NRW-Richteramt geht.

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Obwohl Limbach die Rechtmäßigkeit der Vorgänge demonstrativ betont, verstrickt sich der Grüne in widersprüchliche Aussagen, liefert Informationen nur portionsweise. Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW, kritisiert: „Es geht um Wahrheit und Unvoreingenommenheit. Wer sagt die Wahrheit und wer lügt? Diese zentrale Frage stellt sich nach der heutigen Sondersitzung. Der Justizminister jedenfalls trägt vor, das Bewerbungsverfahren sei nach Recht und Gesetz von statten gegangen. Ob Gespräche mit den weiteren Bewerbern am 12. oder 20. September 2022 stattgefunden haben, könne er jedoch nicht mehr erinnern. Das ist eines Ministers unwürdig und respektlos dem AusschussFachgremium, das der Landtag für die Dauer der Wahlperiode zur Vorbereitung seiner Beschlüsse einsetzt. Ausschüsse beraten überwiesene Gegenstände und geben dem Landtag in der Regel Beschlussempfehlungen.Zum Glossareintrag gegenüber.“

Infrage stehen Transparenz, Chancengleichheit und ein unabhängiges Auswahlverfahren zur Besetzung der OVG-Präsidentenstelle. Der Justizminister betont, dass diese jederzeit gegeben waren. „Wir Freie Demokraten zweifeln daran! Freundschaft, Bekanntschaft, flüchtige Bekanntschaft, oder vielleicht nur private Mobilnummern ausgetauscht? Limbach nutzt selbst den Begriff ´Näheverhältnis´, kann diesen aber nicht definieren und kritisiert dann die Opposition für ihre berechtigten Rückfragen, das ist schon abenteuerlich! Wichtige Aspekte bleiben heute unbeantwortet, insbesondere zu den Gesprächen mit Mitbewerbern. Das zeigt, wie berechtigt eine vollumfängliche Aufklärung des Bewerbungsverfahrens ist – eigentlich eine absolute Bringschuld des Ministers gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“, sagt Pfeil.

Für ihn ist klar: „Das Verhältnis des Justizministers zu der Bewerberin sowie die Gespräche mit den Mitbewerbern sind entscheidende Punkte in Hinblick darauf, ob der Justizminister manipulativ in das Bewerbungsverfahren eingegriffen hat. Das hat auch zuvor das Verwaltungsgericht in Münster so gesehen.“ Und die Frage, ob der Minister die Überbeurteilung zu Recht berücksichtigen durfte, bleibe ebenfalls kritisch. „Wir sind weiter an der Sache dran bis diese Vorgänge transparent aufgearbeitet sind“, versichert der Liberale.

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