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Persönliche Daten von Unschuldigen müssen sicher und nachprüfbar gelöscht werden

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz in NRW hat in ihrem Bericht des Jahres 2022 festgestellt, dass die Löschungspraxis personenbezogener Daten unschuldig verfolgter Personen in polizeilichen Datenbanken nicht gesetzeskonform abläuft.

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Unser rechtspolitischer Sprecher Dr. Werner Pfeil sagte der „Rheinischen Post“: 

„Als Liberale haben wir ein substanzielles Problem damit, dass unschuldige Personen als potentielle Straftäterinnen oder Straftäter in Datenbanken gespeichert sind. Durch automatisierte Datenabgleiche geraten auf diese Weise unbescholtene Bürgerinnen und Bürger ins Ermittlungsumfeld der Polizei. Diesen datenbasierten Vorverdacht wollen wir durch eine Änderung im Polizeigesetz zukünftig ausschließen.“

Personen, bei denen sich im Laufe des Strafverfahrens herausstellt, dass sie unschuldig sind, haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ihre personenbezogenen Daten durch die Polizeibehörden gelöscht werden. Nur wenn ein „Restverdacht“ besteht, darf die Polizei nach einer Rechtsgüterabwägung die Daten gespeichert halten. In der Praxis teilen die zuständigen Staatsanwaltschaften den Polizeibehörden über eine Zahlenverschlüsselung mit, ob zu löschen ist oder ein „Restverdacht“ besteht und damit die weitere Speicherung nach Prüfung durch die Polizei möglich ist. Die Daten von Betroffenen werden in zahlreichen Datenbanken der Polizei gespeichert und der Betroffene hat keine Kenntnis darüber, wo seine Daten im Zuge der Ermittlungen gespeichert wurden.

Da es auch keine Zentralstelle gibt, an die sich der Betroffene wenden könnte, fehlt es an jeder Transparenz über die polizeiliche Speicherung der Daten. Damit bleiben unschuldige Bürger als potentielle Straftäter in den polizeilichen Datenbanken gespeichert, obgleich die Betroffenen in dem vorigen Ermittlungsverfahren unschuldig waren. Durch automatisierte Datenabgleiche geraten auf diese Weise unschuldige Bürger als potentielle Straftäter in das Ermittlungsumfeld der Polizei. Aufgrund der fehlenden Transparenz wissen die Betroffenen regelmäßig nicht einmal, dass sie weiter als potentielle Straftäter geführt werden. Das ist ein schwerer Grundrechtseingriff, der dringend beendet werden muss.

Rede von Dr. Werner Pfeil am 21.09.2023:

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