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Große Anfrage

Umfangreiche schriftliche Anfrage einer Fraktion oder von sieben Abgeordneten an die Landesregierung. Die Regierung soll innerhalb eines Vierteljahres schriftlich antworten; eine Plenardebatte findet nur statt, wenn eine Fraktion oder ein Viertel der Abgeordneten sie beantragt.


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