Landeshaushalt
Gesetzlich beschlossener Finanzplan des Landes für ein Haushaltsjahr. Er legt die erwarteten Einnahmen, die zulässigen Ausgaben und die Kreditermächtigungen fest; über das Haushaltsgesetz entscheidet der Landtag.
Gesetzlich beschlossener Finanzplan des Landes für ein Haushaltsjahr. Er legt die erwarteten Einnahmen, die zulässigen Ausgaben und die Kreditermächtigungen fest; über das Haushaltsgesetz entscheidet der Landtag.
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https://fdp.fraktion.nrw/glossar/landeshaushalt/
Stand: 27.09.2026