Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 43
Details
Gesetzentwurf – Begriffserklärung anzeigen der Landesregierung
Drucksachen – Begriffserklärung anzeigen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Begriffserklärung anzeigen
Drucksache 18/1910
Kapitel 10 150
Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW – Begriffserklärung anzeigen)
Titel 777 11
Erhaltungsinvestitionen an Landesstraßen
Erhöhung des Baransatzes
Haushalt 2023
von 213.400.000 Euro
um 20.000.000 Euro
auf 233.400.000 Euro
Ansatz lt. Haushalt 2022
213.400.000 Euro
Begründung:
Aufgrund steigender Baukosten durch massiv gestiegene Energiepreise, Lieferengpässe, höhere Material- und Personalkosten droht ohne Erhöhung des Ansatzes Unterfinanzierung und Maßnahmenreduktion. Erhöhung des Ansatzes soll steigende Baukosten ausgleichen.
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Ansprechpartner
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Henning Höne
Fraktionsvorsitzender -
Marcel Hafke
Parlamentarischer Geschäftsführer Sprecher für Inneres