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Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 56

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GesetzentwurfAusformulierter Vorschlag für ein neues Gesetz oder die Änderung eines bestehenden Gesetzes. Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags müssen von mindestens sieben Abgeordneten unterzeichnet sein und werden grundsätzlich in zwei, in bestimmten Fällen in drei Lesungen beraten.Zum Glossareintrag der Landesregierung
Drucksache (DS)Amtliches Parlamentsdokument, etwa ein Gesetzentwurf, Antrag, eine Anfrage oder ein Ausschussbericht. Drucksachen werden verteilt, nummeriert und im Dokumentenarchiv des Landtags veröffentlicht.Zum Glossareintrag 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und FinanzausschussFachausschuss des Landtags für Haushalt und Finanzen. Haushaltsvorlagen der Landesregierung dürfen erst zur Abstimmung gestellt werden, wenn ihre Beratung in diesem Ausschuss abgeschlossen ist.Zum Glossareintrag
Drucksache 18/2121

Kapitel 07 040
Kinder- und Jugendhilfe

Titel 633 20
Kostenerstattung für die Elternbeitragsfreiheit nach dem KiBizAbkürzung für Kinderbildungsgesetz. Es regelt die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen; die reformierte Fassung gilt seit dem 1. August 2026. Die FDP-Landtagsfraktion kritisiert die Reform und fordert unter anderem verlässliche Finanzierung, Qualitäts- und Stabilitätskomponenten, eine Fachkräfte- und Sprachoffensive sowie digitale Entlastung.Zum Glossareintrag

Erhöhung des Baransatzes

Haushalt 2023

von 446.612.900 Euro
um 225.000.000 Euro
auf 671.612.900 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

434.131.100 Euro

Begründung:

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen muss in der aktuellen Energie- und Inflationskrise ein eigenes ergänzendes Entlastungs- und Härtefallprogramm („NRW.hilft“) auflegen, um verbleibende Lücken in den umfangreichen Hilfsmaßnahmen des Bundes zu schließen. In Anlehnung an das im Bundesland Hessen gemeinsam von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ausgearbeitete Entlastungsprogramm in Höhe von 200 Mio. Euro ist ein entsprechend hochskaliertes und an die speziellen Gegebenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen angepasstes Hilfsprogramm mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Mrd. Euro zu beschließen.

Eine wichtige Komponente des Programms sind Entlastungen für Familien und Alleinerziehende. Familien und Alleinerziehende haben in den zurückliegenden Monaten viele Entbehrungen schultern müssen. Durch die bestehende Energiekrise und die damit verbunden Preissteigerung sind zusätzliche, vor allem finanzielle, Belastungen entstanden. In diesen herausfordernden Zeiten brauchen die Familien und Alleinerziehenden in Nordrhein-Westfalen besondere Unterstützung. Durch die Erhöhung des Baransatzes wird eine einmalige und schnelle Entlastung für Eltern durch ein weiteres beitragsfreie Kita-Jahr geschaffen.

An den Gesetzgeber ergeht mit Verabschiedung des Änderungsantrags der Auftrag, das zusätzliche beitragsfreie Betreuungsjahr – vorerst für das Kalenderjahr 2023 – im Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) entsprechend zu verankern.

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