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Ralf Witzel

Antidiskriminierungsgesetz stellt Beamte unter Generalverdacht

Die Schwarz-GrünBezeichnung für die seit 2022 von CDU und Bündnis 90/Die Grünen getragene Landesregierung in Nordrhein-Westfalen.Zum Glossareintrag hat heute im PlenumVollversammlung aller Mitglieder des Landtags. Im Plenum werden Gesetzentwürfe und andere Beratungsgegenstände öffentlich beraten und Beschlüsse gefasst.Zum Glossareintrag den Entwurf für ihr sogenanntes Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) vorgelegt. Damit planen CDU und Grüne die Einrichtung einer neuen Antidiskriminierungsstelle, die Stärkung von Antidiskriminierungsverbänden und eine Beweislastumkehr.

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Dazu erklärt Ralf Witzel, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion NRW:

„Jeder tatsächliche Fall von Diskriminierung durch die öffentliche Hand ist einer zu viel – sei es aufgrund des Geschlechts, des Alters, der Herkunft oder sonstiger persönlicher Merkmale. Was CDU und Grüne allerdings mit diesem Gesetz auf den Weg bringen, ist nichts weiter als ein großes Misstrauensvotum gegen die eigenen Beschäftigten und macht die ohnehin ausufernde staatliche Bürokratie nur noch fetter.

Ein Diskriminierungsverbot für staatliche Stellen besteht bereits, ist umfangreich gesetzlich geregelt, und Verstöße werden schon heute hart sanktioniert. In den vergangenen Jahren lagen die Fälle nachgewiesener Diskriminierung durch staatliche Stellen in Nordrhein-Westfalen höchstens im Promillebereich. CDU und Grüne installieren nach ihrer deutlichen Meldestellenausweitung nun noch eine weitere Antidiskriminierungsstelle. Das LADG ist vor allem eine grüne Trophäe, für die eine sachliche Berechtigung fehlt.

Besonders bedenklich ist die Beweislastumkehr: Ein Beamter soll künftig aktiv beweisen müssen, dass er eine Person entgegen deren Behauptungen nicht diskriminiert hat, was in der Praxis oft schwer möglich ist. Der Unschuldige gilt also als schuldig, wenn er nicht seine Unschuld beweisen kann. Das führt zu absurden Beweisverfahren und verschlechtert die Effizienz staatlichen Handelns, da gebotene Mahnahmen unterbleiben. Die Beweislastumkehr öffnet auch Tür und Tor für Missbrauch, wenn bestimmte Zielgruppen mit Schadensersatzansprüchen Geld verdienen wollen. Wieder einmal zeigt sich, dass es sich bei den schwarz-grünen Lippenbekenntnissen zum Bürokratieabbau nur um leere Worthülsen handelt.“

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